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Experten-Antwort

Rente und Steuern

von Alma14.09.2011 | 18:51
1718 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Mein mann war beamter und ich bekomme seit 6jahren witwenrente ich bekomme jetzt für 1 jahr erwerbsunfähigkeitsrente jetzt habe ich gehört das von der rente noch steuern gezahlt werden müssen muss ich dann die rente von meinem mann und meine beide versteuern lassen oder nur meine man sagte mir die rente von meinen mann wäre schon versteuert da er beamter war kennt sich damit jemand aus lg alma

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.09.2011 | 11:54

Hallo Alma,

Dem Beitrag von „-_-„ wird zugestimmt. Dem Beitrag von „Meister“ können Sie darüber hinaus noch einige Anregungen entnehmen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu Fragen des Steuerrechts nicht weiter positionieren kann.

3 Antworten

-_-am 14.09.2011 | 20:14
Informationen finden Sie hier: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Die Experten der Rentenversicherungsträger können Rechtsrat nur im Rahmen ihrer Zuständigkeit erteilen. Ihre Zuständigkeit beschränkt sich dabei auf Fragen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Altersvorsorge stehen. Wenden Sie sich mit Ihrer Frage an einen Steuerberater oder an das Finanzamt.
Meisteram 14.09.2011 | 20:13
Beamtenpensionen sind tatsächlich - im Gegensatz zu Renten - bereits versteuert bzw. werden laufend monatlich versteuert. Deshalb erhält auch jeder Pensionär ( also ehelmaliger Beamter ) am Anfang eines jeden Jahrs eine ganz normale Lohnsteuierbescheinigung seines ehemaligen Arbeitgebers mit allen Angaben zu den Abgaben wie Lohnsteuer,m Kirchensteuer etc. pp , wie ein normaler noch aktiver Arbeitnehmer eben auch. Trotz alledem müssen Sie als Witwe natürlich ALLE Einkommen ( also auch eine Witwenrente aus einer Beamtenpension ) und ihre eigenen Einkünfte ( wie EM-Rente , Zinsen. Miete etc. ) bei einer Einkommensstererklärung mit angeben. Wenn Sie dann damit die Steuerfreigrenze überschreiten müssen natürlich für den überzähligen Betrag dann Steuern gezahlt werden und zwsar in Höhe ihres individuellen Steuersatzes. p.s. Momentan werden übrigens viele Rentner/Pensionäre von ihren Finanzämtern angeschrieben und ultimativ aufgefordert innerh. von 4 Wochen eine Einkommenssteuererklärung für 2010 einzureichen. Dies betrifft im Besonderen Pensionäre die zusätzlich zu ihrer Pension noch eine Rente aus der gestezlichen RV erhalten, weil hier vermutet wird das diese damit steuerpflichtig sind !
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