Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Rente und Steuern -Anfrage an Schiko

von LS02.05.2008 | 10:01
1639 Ansichten
17 Antworten
Bis zu welcher Höhe der Bruttorente sind keine Steuern zu zahlen, zusätzliche Einnahmen nicht vorhanden. a) für einen Alleinstehenden b) für ein Ehepaar Weil Rentenbeginn vor 2005, 50% maßgebend.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 02.05.2008 | 10:30

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu dem Thema Berechnung der Einkommensteuer nicht zielführend äußern kann.

Fragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Finanzamt nach.

16 Antworten

Müllentsorgeram 02.05.2008 | 10:09
Bitte Googeln Sie doch bitte erst , bevor Sie das Forum hier mit solchen Fragen zumüllen ! Ein bischen eigene Bemühungen darf man doch wohl von Ihnen erwaten, b e v o r Sie hier posten .....
Mitleseram 02.05.2008 | 10:17
Sollte man so etwas als Gewerkschaftsvertreter und Rentenüberprüfer nicht wissen???
Fragezeichenam 02.05.2008 | 10:39
Lotscher ist Gewerkschaftsvertreter ? Warum wechselt er denn ständig den Nick ? Lotscher, Rentenüberprüfer, LS........
LSam 02.05.2008 | 11:37
Weil es legitim sein muss, auch als Privatperson mich hier im Forum zu äußern oder selbst einen Beitrag zu schreiben.
Vorsichtam 02.05.2008 | 11:38
Bei 50% Steuerpflicht dürfte ein Alleinstehender ohne weitere Einkünfte ca. 18500,- - 19000 Eur jährlich an Bruttorente bekommen, ohne davon Steuern zahlen zu müssen. Bei Verheirateten entsprechend das doppelte bei Zusammenveranlagung.
LSam 02.05.2008 | 11:41
Wenn der Rentenberater oder Anwalt oder wie ich, der ich auch Renten überprüfe, auch die Kenntnisse des Steuerrechts beherrschen sollte, brauchte man den Berufsstand Steuerberater nicht. Da ist die Erwartung wohl zu hoch gegriffen. Schließt aber nicht aus, einiges davon zu wissen. Im Übrigen, dies auch an die Adresse von User "Müllentsorger", die DRV gibt Broschüren zu diesem Thema heraus, das macht sie doch aber nicht, weil sie plötzlich Aufgaben des Finanzamtes übernimmt, sondern weil die Besteuerung der Renten eben auch mit ein Problem der DRV ist und insoweit muss es doch wohl möglich sein, hier auch eine solche Frage an den Experten Schiko hier im Forum stellen zu können.
Vorsichtam 02.05.2008 | 12:18
Er ist eben beim Googeln auf "Ihre-Vorsorge" mit seinen vielen Hilfestellungen für Ratsuchende gekommen und entdeckte dabei geschickt auch dieses Forum. Nun folgte seine Fragestellung und er hofft auf eine vernünftige Antwort! Also alles richtig gemacht - so wie Tausende Andere vor ihm! Wo ist also das Problem? MfG
Durchschaueram 02.05.2008 | 18:32
"Lotscher", alias "Rentenüberprüfer" drohte erst kürzlich damit, sich aus dem Forum zurückzuziehen, weil er sich "auf den Schlips getreten" fühlte. (Denn schließlich hat der gute Mann ja Besseres zu tun, als seine kostbare Freizeit für diese Forum zu opfern. Was für ein Brüller!) Da er aber in Wirklichkeit gar nicht anders kann, als hier sein "Fachwissen" zum Besten zu geben, sucht er sich immer wieder neue Nicknamen. So einfach ist das!
Schiko.am 02.05.2008 | 18:37
Sehr freundlich, ich bin aber kein experte, wir in bayern sagen" Da wer ja ein gelernter ein Depp" Nachdem ja ihre anfrage an mich gerichtet halte ich es für meine pflicht zu antworten. Vor den beispielrechnungen ein paar vorbemerkungen: Vollkommen steuer unbelastet sind 7.664 / 15.328 led.vh. Man spricht hier auch vom existenzminimum Kommt hinzu, ca. 10% der bruttorente vermindern das zunächst mit 50 % angenommene einkommen(Rente). Die sonderausgabenpauschale-ledig 36, vh.72, soweit gegeben pauschbetrag für körperbehinderung, möglicherweise 624 pauschale für eine haushaltshilfe, beiträge zu lebens-oder haftpflichtversicherung, etc. Kurzum, bis zu 5.069 / 10.138 led.vh. können beträge bei entsprechenden nachweisen abgesetzt werden. Einzelperson und 21.500 jahresrente 10.750 50% von 21.500 02.150 10 % für kranken/pflegevers. aus 21.500 00.624 haushaltshilfe 00.036 pauschale sonderausgaben 00.300 kfz.haftpflicht 07.640 zu versteuerndes einkommen, null steuer, da unter 7.664 Für verheiratete gilt es zu differenzieren, da durch die jährliche bemessungsgrenze die gesetzlichen renten nach oben begrenzt sind. Nenne deshalb als höchstrente in 50 jahren mit monatlich Euro 2.315 x 12 und 27.780 jahresrente. Ganz anders dagegen die steuerliche betrachtung der zusatz oder privatrenten. Hier gilt noch immer der ertragsanteil,sogar verbessert gegenüber der früher grundsätzlichen berechnung auch für die gesetzliche rente. Nehme deshalb für die zu- satzrente im jahr 20.370, da die 27.780 und 20.370 mit insgesamt 48150 die als derzeit geltende bemessungsgrenze der kranken/pflegeversicherung sind, folglich: 13.890 50% aus 27.780 04.481 22% ertragsanteilbesteuerung von 20370( rente mit 60) 18.371 minus verschiedener abzugsbeträge wie, 02.778 10 % kranken/pflegeversicherung aus 27.780 03.544 17,40% dto. aus euro 20.370 00.072 sonderausgaben 11.977 zu versteuerndes einkommen, es dürften sogar 15.328 sein, also keine steuer. Die dritte variannte ist die betriebsrente, vollversteuerung mit steuerkarte ./. versorgungsfreibetrag. Übrigens, die 50 % gelten auch noch bei rentenbeginn in 2005. Mit freundlichen Grüßen.
LSam 02.05.2008 | 19:28
Ich bin jetzt schon ein wenig enttäuscht. Das was Sie da schreiben ergibt doch überhaupt gar keinen Sinn. Wie alt sind Sie denn eigentich?
LSam 02.05.2008 | 20:10
Sehr weise und äußerst aussagekräftige Erkenntnisse. A rbeiten Sie weiter so, das Bundeskriminalamt hat noch Stellen zu besetzen
LSam 02.05.2008 | 20:56
Danke Schiko, Erläuterung hilft mir weiter
LSam 02.05.2008 | 21:00
Der Beitrag mit dem Usernamen "LS" vom 02.05.2008 19,28 Uhr, ist nicht von mir, wie Sie aus der Identnummer der Mail erkennen können. Bitte Sie, Ihn zu löschen, da er angelegt ist, mich zu diskretitieren. Ersuche Sie gleichzeitig den Absender aufzufordern, dies zu unterlassen.
Schiko.,am 02.05.2008 | 23:32
Auch wenn sie "LS" ausge- liehen haben, was meinen sie eigentlich mit der bemerkung "es gibt überhaupt keinen sinn" Bringen sie doch ein gegenargument gegen meine rechnerischen darlegungen. Bin nicht feige, werde im august 75 jahre. Wahrscheinlich sind sie auch der mit der immer währender bemerkung altersstarrsinn? Sage nur"humor ist ,wenn man trotzdem lacht"
Realistam 03.05.2008 | 14:06
Ich hoffe, dass Sie Ihren Humor behalten und diesem Forum noch lange erhalten bleiben, werter "Schiko.,"! Wem Ihre (oder meine) Beiträge nicht zusagen, der möge sie ganz einfach ignorieren! Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!
GRINSam 05.05.2008 | 18:06
na da ist sich die Alt-Herren-Runde ja einig.... :-)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026