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Rente und Unterhaltspflicht!

von hans.gehder14.04.2008 | 15:30
1452 Ansichten
2 Antworten
Hallo Zusammen! Meine Frage:Empfänger von Schwerbehinderten Rente ist Kindesunterhaltspflichtig,wenn er in,s außereueropäische Ausland auswandert,wie hoch ist dann sein Selbstbehalt an der Rente? Gruß Hans!

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 14.04.2008 | 16:05

Fragen zum Selbstbehalt und Unterhaltszahlungen können im Rahmen dieses Onlineforums nicht beantwortet werden.

1 Antworten

Rosannaam 14.04.2008 | 16:01
Hallo Hans Gehder, als Richtlinie bei Kindesunterhalt ist die "Düsseldorfer Tabelle" maßgebend: Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) -gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern, - gegenüber volljährigen unverh. Kindern bis zur Vollendung des 21. LJ., die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben UND sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, beträgt in der Regel beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen (also auch Rentner) bei einem Nettoeinkommen bis zu 1300,- € monatlich 770,- €, beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen mtl. 900,- €. Hierin sind bis 360,- € für Unterkunft einschl. umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Der Selbstbehalt kann angemessen erhöht werden, wenn dieser Betrag im Einzelfall erheblich überschritten wird und dies nicht vermeidbar ist. Aber wie gesagt, die in der "Düsseldorfer Tabelle" genannten Beträge sind vom Einzelfall abhängig. Es wird immer individuell der Selbstbehalt zu prüfen sein. Nähere Auskunft erhalten Sie bei Amtsgericht und/oder Jugendamt (Unterhaltsvorschusskasse). MfG Rosanna.
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