Hallo Thomas,
auch Ihre Rente ist Einkommen im Sinne des Einkommenssteuergesetzes und daher steuerpflichtig. Die Einkommenssteuer wird jedoch nicht vom Rentenversicherungsträger abgeführt, sondern ist von Ihnen selbst an das Finanzamt zu entrichten. Für weitergehende Fragen zur Verfahrensweise wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.
Zur Höhe der steuerlichen Belastung können hier keine Aussagen getroffen werden, das es sich dabei um eine rein steuerrechtliche Frage handelt, und dies ein Forum zu rentenrechtlichen Fragen ist (siehe auch unter "Wichtige Hinweise").
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Einen wesentlich höheren Grenzsteuersatz wegen der Steuerprogression.
Einfach hier Ihre Zahlen eintippen:
https://www.test.de/Steuerberechnung-fuer-Rentner-Hilfe-fuer-die-Steuerschaetzung-1231254-0/
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