Hallo Josefine,
bei der Antragstellung müssen Sie auf jeden Fall angeben, dass Sie noch weiterhin beschäftigt sind. Wichtig ist außerdem, dass Sie bei einer beantragten Vollrente die Hinzuverdienstgrenze einhalten müssen. Diese beträgt im Jahr 2022 46.060 Euro und wird voraussichtlich 2023 wieder auf 6.300€ sinken.
Außerdem ist zu beachten, dass die Abschläge, die bei einer vorgezogenen Altersrente enthalten sind, dauerhaft sind, d.h. diese Abschläge behalten Sie während der gesamten Rentenbezugsdauer.
Sollte das Thema Teilrente für Sie relevant sein, vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.
Wenn Sie unverändert weiterarbeiten, wird Ihre Krankenversicherung in der bisherigen Form weitergeführt. Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Auch aus der Rente sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner zu zahlen. Diese betragen für Pflichtversicherte zur Krankenversicherung der Rentner 14,6% und werden jeweils hälftig von der Rentenversicherung und Ihnen getragen. Hinzu kommt ggf. ein Zusatzbeitrag. Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt aktuell 3,05% (für Kinderlose 3,4%) und ist von Ihnen allein zu tragen.
Arbeitsrechtliche Fragen können wir im Forum nicht beantworten. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber nicht über einen Rentenantrag informiert werden bzw. diesem zustimmen, es ist aber dennoch ratsam, die Weiterarbeit nach Rentenbeginn mit dem Arbeitgeber abzuklären. Es kann außerdem Arbeits- oder Tarifverträge geben, welche Klauseln haben, dass das Arbeitsverhältnis automatisch mit dem Rentenbeginn endet.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung