Hallo Thomas, ich kann Ihnen hier tatsächlich nur den Rat geben, sich an die Finanzverwaltung oder an einen Menschen zu wenden, der befugt und befähigt ist Auskünfte zu diesem Thema zu geben. Aber, die Tendenz der Antwortenden geht ja wohl in die gleiche Richtung. Letztendlich sind alle steuerpflichtigen Einnahmen zu versteuern, und die Lohnsteuerklasse dient lediglich der abführenden Stelle dazu, den voraussichtlichen Teil der Steuer, die auf Jahressicht aus dieser Leistung fällig wird, vorab an das Finanzamt zu überweisen. Die genaue Abrechnung gibt es dann nach Abgabe Steuererklärung unter Berücksichtigung der Einnahmen, die noch nicht versteuert wurden.