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Experten-Antwort

Rente und weiter arbeiten

von Thomas27.02.2023 | 15:01
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10 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe nach 45 Beitragsjahren meine Rente beantragt, gehe aber bis zum Erreichen der Regelaltersrente weiter in meinem Job arbeiten (wie bisher). Nun gibt es im Internet verschiedene Aussagen, was meine Steuerklasse für das Arbeitsentgelt betrifft (ich bin in Steuerklasse 1 eingestuft). Einmal liest man, dass man in Steuerklasse 6 eingestuft wird und dann wieder, dass das Einkommen mit Steuerklasse 1 (ledig) versteuert wird. Was stimmt denn nun? Ich habe keinen weiteren Job neben meiner Rente, nur einen! Danke im Voraus für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Thomas

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thomas, ich kann Ihnen hier tatsächlich nur den Rat geben, sich an die Finanzverwaltung oder an einen Menschen zu wenden, der befugt und befähigt ist Auskünfte zu diesem Thema zu geben. Aber, die Tendenz der Antwortenden geht ja wohl in die gleiche Richtung. Letztendlich sind alle steuerpflichtigen Einnahmen zu versteuern, und die Lohnsteuerklasse dient lediglich der abführenden Stelle dazu, den voraussichtlichen Teil der Steuer, die auf Jahressicht aus dieser Leistung fällig wird, vorab an das Finanzamt zu überweisen. Die genaue Abrechnung gibt es dann nach Abgabe Steuererklärung unter Berücksichtigung der Einnahmen, die noch nicht versteuert wurden.

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9 Antworten

Abschlägeam 27.02.2023 | 15:26
Hallo Thomas, ob dies tatsächlich so sein 'muss' weiß ich grad auch nicht... ...wäre ja aber gar nicht so schlimm, denn wenn Sie jetzt ab 2023 Rente beziehen, haben Sie einen steuerpflichtigen Anteil von 83% aus dem Bruttorentenbetrag. Das wäre dann ja gleich 'mitbezahlt', denn wenn Sie dann die Steuererklärung machen, gibt es keine 'Steuerklassen' mehr, sondern nur noch Ihren persönlichen Steuerprozentsatz. Ich meine bei 'Heyse' gibt es einen Steuerrechner, der Einkommen und Rente berücksichtigt. Bitte selbst mal suchen.
DRVam 27.02.2023 | 16:21
@Abschläge hätte gut daran getan, darauf hinzuweisen, dass Sie sich nicht in einem Steuerforum befinden, statt hier halbseidene Antworten zu geben. Steuerrechtlich sind Sie besser beim Finanzamt, einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein aufgehoben.
Thomasam 27.02.2023 | 16:44
Danke für Ihre bisherigen Beiträge. Aber "abschläge" hat meine Frage - denke ich - nicht richtig verstanden. Es geht hier gar nicht um meine Rente. Dass davon 83 % zu versteuern sind, weiß ich. Es geht um meinen Hinzuverdienst. Mein Status ist Rentner mit Hinzuverdienst. Ich ging davon aus, dass ich Steuern wie bisher weiterzahle (Steuerklasse 1 als Lediger); bin aber leider durch die vielen unterschiedlichen Aussagen im Internet nun leicht verwirrt. Was ich wissen will, ist, ob sich die Steuerklasse für meinen Job, den ich neben meinem Status als Rentner weiter ausübe, in 6 ändert oder ob ich weiter in Steuerklasse 1 bleibe Aber, das ist wahrscheinlich tatsächlich eine Frage, die ich mit dem Finanzamt klären sollte.
Abschlägeam 27.02.2023 | 17:13
Zitat von Thomas anzeigenausblenden
Doch, ich hatte Ihre Frage schon richtig verstanden. Allerdings dann gleich 'weiter gerechnet'. Denn die DRV zieht ja für Steuer von Ihrer Rente nichts ab. Steuerpflichtig wäre die dann aber eben doch mit dem steuerpflichtigen Anteil. Und wenn Sie aus Ihrem Arbeitseinkommen mit Steuerklasse VI abgerechnet werden (also höherer Abzug als mit StKl. 1), haben Sie damit dann quasi schon eine 'Vorauszahlung' für die Steuer aus der Rente beglichen. Inzwischen habe ich auch die Seite wieder gefunden, die seriös etwas zu den unterschiedlichen Steuerklassen sagt: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/hinzu… Und ja, für Sie verbindlich ist nur die Steuerklasse, die Ihnen vom FA zugeteilt wurde/wird.
Reutersam 27.02.2023 | 20:18
Zusatz Die Steuerklasse kann auch davon abhängen, ob Sie neben GRV Rente und Beschäftigung auch noch eine Betriebsrente beziehen. Daher Nachfrage beim Steuerberater oder Finanzamt Aber wie von Abschläge bereits hingewiesen, im Rahmen der erforderlichen Steuererklärung im nächsten Jahr gleicht sich das Ganze wieder aus.
W°lfgangam 27.02.2023 | 20:34
Ergänzend: die ST-Klasse (1 oder 6) auf den Verdienst ist doch eigentlich wumpe, da Sie wegen/neben der zusätzlichen Rente, eine hohe Nachzahlung zu leisten haben ...mal logisch gedacht: ist es nicht besser, aus dem Beschäftigungsverhältnis schon mehr an Steuer zahlen zu müssen, damit die Nachzahlung für die Rente kleiner ausfällt?!! Nebenbei: "Unterschied Steuerklasse 1 6" ...einfach mal die Internetsuchmaschine Ihrer Wahl dazu befragen ;-) Gruß w.
Steuerexperteam 27.02.2023 | 20:43
Sie behalten natürlich die 1. Ihr Arbeitgeber bleibt der Hauptarbeitgeber und meldet sich auch als solcher beim Finanzamt an. Und ich persönlich würde auch nicht in die 6 gehen und dem Finanzamt einen kostenlosen Kredit geben. Lieber bezahle ich was nach und arbeite im laufenden Jahr mit dem Geld. Aber das muss jeder selber wissen.
Steuerexperteam 27.02.2023 | 20:45
Und sollten Sie noch von ihrem Arbeitgeber Auszahlungen aus einer Unterstützungskasse oder einer betrieblichen Rente als Versorgungsbezug erhalten (nicht ZVK oder ähnliches), dann wird dieser ein zweites DV und mit der 6 versteuert.
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