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Experten-Antwort

Rente UND witwenrente in der Tuerkei

von İlknur06.08.2024 | 16:54
391 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Community, Medine Mutter bezieht ihre eigene UND ihre Witwenrente in Deutschland. Da size pflegebeduerftig İst mochte İch dans sie zu mir in die Tuerkei kommt. Haben wir mit Kurzungen der einen oder anderen Rente zu rechnen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ilknur,

 

Ihre Frage kann leider nicht pauschal beantwortet werden. Wir empfehlen Ihnen ein Beratungsgespräch in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der deutschen Rentenversicherung wahrzunehmen. Hier werden Sie unabhängig über Ihre Möglichkeiten und deren finanzielle Auswirkungen aufgeklärt. 

 

Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe können Sie unter folgendem Link suchen und finden Beratung & Kontakt | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)

 

mit freundlichen Grüßen 

 

Ihr Expertenteam 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

SBam 06.08.2024 | 16:56
Stellen Sie die Frage schriftlich bei dem zuständigen Rententräger. Nur dann bekommen Sie eine rechtssichere Antwort!
Anonymam 07.08.2024 | 05:29
Sofern es bei der "eigenen" Rente um eine Altersrente handelt, haben Sie keine Kürzungen zu befürchten. Sollte es sich um eine volle Erwerbsminderungsrente handeln, kann es zu einer Kürzung kommen, wenn diese nicht aus rein medizinischen sondern sondern aufgrund verschlossenem Arbeitsmarkt gezahlt wird. Bei der Witwenrente gibt es überhaupt kein Problem. Sollte Ihre Mutter auch eine Rente aus der Türkei haben, endet der Krankenversicherungsschutz in Deutschland, da dann die der türkische Krankenversicherungsträger SGK zuständig ist. Sollte sie keine Rente aus der Türkei haben - egal ob eigene oder Witwenrente - wird sie weiterhin über die deutsche Krankenversicherung versichert sein. Auf jeden Fall müssen sie den Umzug samt neuer Adresse unter Angabe beider Versicherungsnummern schriftlich melden.
Tinaam 07.08.2024 | 05:48
ergänzend: bei Umzug in die Türkei endet die Pflegeversicherung, d.h. Sie hat keinen Anspruch mehr auf Leistungen aus der deutschen Pflegeversicherung.
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