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Experten-Antwort

Rente usa, habe nur 36 credits

von Walburga26.01.2026 | 11:00
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe 9.5 Jahre in den USA gelebt und gearbeitet. Für usa Rente sind ja 40 credits notwendig. Ich habe nur 36 credits. Steht mir unter Sozialversicherungsabkommen BRD und USA trotzdem eine US Rente zu? Meine USA Arbeitszeiten sind auf deutschem rentenverlauf ersichtlich. Muss ich usa rentenformulare anfordern? Kontakt zu USA Behörden ist schwierig. Danke für Ihre Bemühungen und Zeit.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Walburga,

 

das deutsch-amerikanischen Sozialversicherungsabkommen wirkt sich sowohl auf Ihre deutsche als auch auf Ihre amerikanische Rente aus. So können zum Beispiel für eine Rente aus der deutschen Rentenversicherung, für die Sie nicht genügend deutsche Versicherungszeiten zurückgelegt haben, Ihre amerikanischen Versicherungszeiten mitgezählt und die Voraussetzungen damit unter Umständen doch noch erfüllt werden. Das führt jedoch nicht zu einer Gesamtrente, die Ihnen dann nur einer der beiden Abkommensstaaten zahlen muss.

 

Im Rentenfall prüfen vielmehr beide Staaten getrennt voneinander, ob für Sie nach den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften ein Rentenanspruch besteht. Dabei werden bei Bedarf auch die Versicherungszeiten im anderen Staat berücksichtigt, sofern diese nicht auf denselben Zeitraum entfallen. Erfüllen Sie in beiden Staaten die Anspruchsvoraussetzungen, erhalten Sie sowohl eine Rente aus Ihren deutschen als auch eine aus Ihren amerikanischen Versicherungszeiten. Erfüllen Sie (zunächst) nur in einem der Vertragsstaaten die Voraussetzungen, bekommen Sie nur diese eine Rente.

 

In die getrennte Rentenberechnung der einzelnen Abkommensstaaten fließen nur die jeweiligen ­inländischen Beiträge ein. Das heißt, Ihre deutsche Rente wird allein aus deutschen Versicherungszeiten berechnet. Die Höhe Ihrer amerikanischen Rente hängt ausschließlich von Ihren amerikanischen Beitragszeiten ab. Haben Sie in einem Abkommensstaat – also Deutschland oder den USA – weniger als 18 Monate an Versicherungszeiten zurückgelegt, werden diese Zeiten ausnahmsweise vom anderen Abkommensstaat sowohl bei der Prüfung der Voraussetzungen als auch bei der Berechnung Ihrer Rente mit berück­sichtigt. Das gilt aber nur dann, wenn allein aus diesen Zeiten kein Rentenanspruch im anderen Abkommensstaat entstehen kann.

 

Weiter Informationen hierzu erhalten Sie auch in der Broschüre „Arbeit und Rente in Deutschland und in den USA“, welche Sie unter 

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/weitere_abkommen/13_arbeiten_deutschland_usa.html

 

herunterladen können. Hier finden Sie auch Kontaktdaten der Ansprechpartner in Deutschland und den USA.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Mondkindam 26.01.2026 | 11:12
Das fragen Sie doch einfach bei dem deutschen Rentenversicherungsträger, der Ihnen den Versicherungsverlauf geschickt hat, der ist nämlich Verbindungsanstalt für das SV-Abkommen. Oder einfach mal googlen, es gibt eine Broschüre Arbeit und Rente in Deutschland und in den USA
Schadeam 26.01.2026 | 11:22
Verbindliche Auskünfte über Rentenansprüche in den USA erhalten Sie nur von der US Rentenbehörde. Die DRV kann aber eine Anfrage von Ihnen weiterleiten. Wie auskunftsfreudig die US Kollegen dann sind, werden Sie sehen. Und den US Antrag kann die DRV auch für Sie weiterreichen. Die Entscheidung fällt aber nicht in D sondern in USA gemäß den USA Gesetzen
Icham 26.01.2026 | 11:52
Neuerdings haben aber nur republikanische Wähler Anspruch auf Rente in den USA. Die Demokraten dürfen nur noch für den Großteil der Einzahlungen aufkommen. Exekutive Order von Trump.
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