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Experten-Antwort

Rente versteuern

von Abendschatten07.02.2017 | 15:21
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12 Antworten

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Ich lebe alleine und habe außer meiner Rente keine Einnahmen. Von der Brutto Rente 891,-€ gehen Kranken-und Pflegeversicherung runter. Ich habe einen GdB 50. Muss die Rente versteuert werden?

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung führt keine Steuern aus der Rente ab. Dem Finanzamt werden lediglich die Beträge maschinell gemeldet. Ob eine Steuererklärung gemacht werden muss, können wir deshalb nicht beurteilen. Bitte wenden Sie sich an einen Steuerberater, den Lohnsteuerhilfeverein oder direkt an Ihr zuständiges Finanzamt.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung führt keine Steuern aus der Rente ab. Dem Finanzamt werden lediglich die Beträge maschinell gemeldet. Ob eine Steuererklärung gemacht werden muss, können wir deshalb nicht beurteilen. Bitte wenden Sie sich an einen Steuerberater, den Lohnsteuerhilfeverein oder direkt an Ihr zuständiges Finanzamt.

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10 Antworten

Abendschattenam 07.02.2017 | 15:36
@Suchen und Fragen Korrekt, ich bekomme nicht mal Wohngeld. Beziehe eine befristete Arbeitsmarktrente und habe auch keinen Anspruch auf Grundsicherung oder Sozialgeld.
SuchenundFragenam 07.02.2017 | 15:31
Sie leben ausschließlich von diesen 891 Euro Rente? Da braucht man gar nicht zu fragen, welches der zu versteuernde Anteil ist - das ist unterhalb aller Grundfreibeträge... Nee - dann ist nix zu versteuern.
Konrad Schießlam 07.02.2017 | 18:57
Aufgrund Ihrer haben Sie sich folgende Berechnung verdient: Bruttorente, vermutlich Beginn schon 2016 ist zunächst mit 72% steuerpflichtig. Monatlich 891 Brutto mal 12 ergibt 10692 Jahresbetrag und mit 72% 7698,24 steuerpflichtig. minus 1290.68 10,95% von 1o692 für Kr./PflV. 0540,-- 50 % Behinderung 0102,00 Werbungskosten Rente 0036,-- Pauschbetrag Sonderausgaben ----------- 5729,56 zu verstuerndes Einkommen, steuerfrei in 2017 8652 Euro, da ist noch Platz zu 5729,56. Den Weg zum Finanzamt, oder gar die Kosten für den Steuerberater können Sie sich sparen. MfG.
H.K.am 08.02.2017 | 05:11
Sehr interessantes Thema! Lebe mit einer Rente von 490 € in Ungarn. Bekam Fragebogen vom deutschen Finanzamt, ausgefüllt zurückgeschicht. Muß ich damit rechnen, daß meine Rente versteuert wird und dann mit viel?
GroKoam 08.02.2017 | 01:39
Ja und stell dir vor, du hast es gut: Mit deinem Schwerbeschädigtenausweis bekommst du sogar noch einen Extra-Freibetrag bei der Steuer. Vielleicht kann dir hier einer der Oberbesserwisser (z.B. Wolfgang, Schorsch) sagen, wie hoch der ist. Selbst wenn du ein West-Rentner bist und mit ständig minimalen Rentenanpassungen (die ja auch zu versteuern sind) leben mußt, du wirst wahrscheinlich bei deinen bescheidenen Einkommensverhältnissen bis zu deinem Lebensende nichts versteuern müssen.
GroKoam 08.02.2017 | 07:55
Plagiator?
Konrad Schießlam 08.02.2017 | 12:51
Der Behindertenfreibetrag mit jährlich 540 wurde doch längst genannt.Auch die jährlichen Erhöhungen führen nicht zur Steuerpflicht. Bei nur 490 monatliche Rente fällt natürlich ebenso wenig Steuer an, auch in Zukunft nicht, deswegen nenne ich doch immer die einschlägigen Beträge, damit man selber dies feststellen kann. MfG.
Manfred G.am 08.02.2017 | 16:38
Du mußt nur versteuern, wo du deinen dauernden oder regelmäßigen Aufenthalt hast, also in Ungarn. Doppelt, in 2 Ländern, muß niemand Steuern bezahlen. Im Gegensatz dazu, ist es durchaus möglich, daß man 2 mal Sozialversicherungsbeiträge bezahlen muß. Viele Betriebsrentner können davon ein Lied singen.
Konrad Schießlam 09.02.2017 | 07:06
Meine aber auch nicht in zwei Ländern Sozialversicherungsbeiträge. Vermutlich aber meinen Sie, den vollen Beitrag, also ohne Hälfteanteil von 7,30%. Kassen verschieden, nenne als Beispiel die DAK. 16,10% un 2.55 % Pflege- versicherung, insgesamt 18,65% MfG.
Max1964am 09.02.2017 | 22:43
in dem Fall vorerst nicht; was aber zu beachten ist, es wird für die Zukunft nicht der Steuerpflichtihe Anteil festgesetzt (hier beispw. die 72%), sondern derr Steuerfreibetarg bei Rentenbeginn festgeschrieben. hier 2.893,76 Euro.
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