Hallo Cloggy,
zur Prüfung, ob in Ihrem Fall ein Versorgungsausgleich aus den deutschen Rentenversicherungszeiten durchzuführen ist, ist bei gewöhnlichem Aufenthalt beider Parteien im Ausland das
Amtsgericht Schöneberg
Grunewaldstr. 66/ 67
10823 Berlin
zuständig. Bei gewöhnlichem Aufenthalt einer Partei in Deutschland wird der Antrag beim für den Wohnort zuständigen Familiengericht gestellt.