Wenn eine Ehe vor dem 01.07.1977 geschieden wurde, besteht unter besonderen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Hinterbliebenenrente beanspruchen zu können.
In Ihrem Fall dürfte eine gerichtliche Entscheidung über die während der Ehezeit gemeinsam erworbenen Versorgungsanwartschaften getroffen worden sein. Sind Sie dabei die zum Ausgleich Verpflichtete gewesen, muss diese Entscheidung ggf. nochmals überdacht werden, wenn der Berechtigte keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Anwartschaften erhalten hat. Diese Frage sollten Sie jedoch ggf. im persönlichen Beratungsgespräch klären.
Um eine Beratungsstelle in Wohnortnähe zu finden, können Sie auf der Seite www.ihre-vorsorge.de das Feld Beratungsstellen auswählen und dort Ihre Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes eingeben.