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Rente von Berufsgenossenschaft wegen Hauterkrankung

von Handekzemjutta23.10.2007 | 21:34
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin von Beruf Altenpflegerin. In den letzten Jahren hat sich bei mir, auch bedingt durch Neurodermitis, ein gewaltiges Handekzem entwickelt. Im Jahr 2006, nach einer Reha Maßnahme der BG habe ich meine alte Stelle (Vollzeit) gekündigt, da ich dort keine Möglichkeit der Umsetzung erhielt. Die Gesundheit meiner Hände ging mir vor. Ich habe versucht in der Betreuung (auch Vollzeit)zu arbeiten, jedoch weiter entfernt und zu einem niedrigeren Lohn zu arbeiten. Dort war ich jedoch nicht sehr glücklich geworden (allein in der Betreuung, für 46 Bw, ohne Erfahrung). Nun habe ich hier am Ort eine Teilzeitstelle bekommen, auch im Betreuungsbereich (Tagespflege). Die BG hat in der Zwischenzeit meine Hauterkrankung als Berufskrankheit anerkannt, weil durch meine Kündigung beim alten Arbeitgeber der Versicherungsfall eingetreten sei. Ich habe auch eine Unterlassungserklärung unterschrieben. Nun wird bei einem Gutachter entschieden, ob ich eine Rente von der BG erhalte oder nicht (Verletzengeld wird bereits gezahlt). Meine Frage lautet nun: Nach welchen Kriterien wird von der BG entschieden, ob Rente Ja oder Nein. Welche Vorteile oder Nachteile habe ich dadurch? Welches Mitspracherecht habe ich hierbei? Wie sieht dadurch meine weitere berufliche Zukunft aus?

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