Hallo Achim,
welche Anspruchsvoraussetzungen Sie für eine dänische Rente erfüllen müssen, kann Ihnen hier leider nicht beantwortet werden.
Grundsätzlich ist jedoch jedes Land innerhalb der EU dazu verpflichtet den Rentenanspruch aus Zeiten, die in dem Land zurückgelegt wurden, zu überprüfen.
Den Antrag auf die Rente aus Dänemark können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Diesen leitet die Deutsche Rentenversicherung anschließend an den dänischen Rentenversicherungsträger weiter.
Ob allerdings eine Rente aus Dänemark gezahlt wird, muss der dänische Rentenversicherungsträger entscheiden.
Beste Grüße
Ihr Expertenteam