Hallo User Pekra,
wie Ihnen User W*lfgang bereits mitgeteilt hat, ist zunächst Ihre Versorgungsdienststelle der richtige Ansprechpartner. Klären Sie bitte dort ab, was mit Ihrer Pension passiert, wenn Sie eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung erhalten und ein Versorgungsausgleich in dieser Rente enthalten ist.
Bitte in den Rentenbescheid gucken für Ihre Erwerbsminderungsente.
Im Bereich "Versicherungsverlauf" müsste der Versorgungsausgleich schon mit berücksichtigt sein.
Dies erfolgt automatisch ohne besonderen Antrag, da die Rentenversicherung von dem zugesprochenen Anspruch Kenntnis erhält.
Sonst bitte bei der DRV direkt (Sachbearbeitung) nachfragen.
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