Hallo Claudia,
eine Rente wird nur bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem der Berechtigte verstorben ist. Darüber hinaus sind keine Zahlungen durch die gesetzliche Rentenversicherung für den Verstorbenen vorgesehen.
Für hinterbliebene Ehegatten und Lebenspartner von Rentnern besteht aber die Möglichkeit, eine Vorschusszahlung auf die zustehende Hinterbliebenenrente zu beantragen.
Da die Witwen-/Witwerrente in den ersten drei Monaten in Höhe der Versichertenrente zusteht (sog. Sterbevierteljahr) wird im Prinzip der bisherige Betrag für drei Monate "weitergezahlt", meistens in einer Summe.
Es handelt sich aber nicht um eine Sonderzahlung, sondern um die zustehende Witwen-/Witwerrente und soll schlicht den nahtlose Rentenzahlung ermöglichen.