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Experten-Antwort

Rente von TochteR

von Claudia19.07.2017 | 08:42
708 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, meine Tochter bekam volle erwerbsminderungsrente,leider bei starb sie vor kurzem. Um Beerdigung usw zu zahlen beantragte ich die kostenübernahme beim Amt ! Diese sagten mir das ich für meine Tochter noch 3 Monate Rente bekommen müsste ! Ich habe das aber so verstanden das dies nur für Eheleute gilt ?! Was ist denn nun richtig ? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Claudia,

eine Rente wird nur bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem der Berechtigte verstorben ist. Darüber hinaus sind keine Zahlungen durch die gesetzliche Rentenversicherung für den Verstorbenen vorgesehen.

Für hinterbliebene Ehegatten und Lebenspartner von Rentnern besteht aber die Möglichkeit, eine Vorschusszahlung auf die zustehende Hinterbliebenenrente zu beantragen.

Da die Witwen-/Witwerrente in den ersten drei Monaten in Höhe der Versichertenrente zusteht (sog. Sterbevierteljahr) wird im Prinzip der bisherige Betrag für drei Monate "weitergezahlt", meistens in einer Summe.

Es handelt sich aber nicht um eine Sonderzahlung, sondern um die zustehende Witwen-/Witwerrente und soll schlicht den nahtlose Rentenzahlung ermöglichen.

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4 Antworten

Die Farbe Schwarzam 19.07.2017 | 08:47
Das gibt es tatsächlich nur für den ggf. vorhandenen Ehemann.
Aus Zahleram 19.07.2017 | 10:52
Das 'Amt' hat keine Ahnung. Im Falle eines Todes erhalten bestenfalls - der überlebende Ehegatte - waisenberechtigte Kinder Rente. - Eltern eines verstorbenen Rentenbezieher erhalten keine Leistungen. Mein Beileid.
Aufsichtam 19.07.2017 | 21:36
Ebenfalls von mir mein Beileid. Wie die Vorredner schon sagten: Leider gilt das mit den 3 Monaten, die sich aus § 67 SGB VI ergeben, nur für Ehegatten. Hier kann man die Frage der Gerechtigkeit aufwerfen. Auch für die Erben eines Unverheirateten entstehen Beerdigungskosten, das Mietverhältnis geht über etc. Aber was ist in Deutschland schon gerecht? Ich vermag es nicht zu beurteilen.
GroKoam 20.07.2017 | 06:24
Zitat von Aufsicht anzeigenausblenden
Hallo, meine Tochter bekam volle erwerbsminderungsrente,leider bei starb sie vor kurzem. Um Beerdigung usw zu zahlen beantragte ich die kostenübernahme beim Amt ! Diese sagten mir das ich für meine Tochter noch 3 Monate Rente bekommen müsste ! Ich habe das aber so verstanden das dies nur für Eheleute gilt ?! Was ist denn nun richtig ? Vielen Dank
Ebenfalls von mir mein Beileid. Wie die Vorredner schon sagten: Leider gilt das mit den 3 Monaten, die sich aus § 67 SGB VI ergeben, nur für Ehegatten. Hier kann man die Frage der Gerechtigkeit aufwerfen. Auch für die Erben eines Unverheirateten entstehen Beerdigungskosten, das Mietverhältnis geht über etc. Aber was ist in Deutschland schon gerecht? Ich vermag es nicht zu beurteilen.
Na dann streichen wir doch die 3 Monate für den/die Witwer/Witwe und schon ist der Gerechtigkeit genüge getan.
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