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Rente vor 65?

von HaPe02.09.2009 | 09:26
1054 Ansichten
7 Antworten
Hallo, meine Frage: Aus einer Rentenmitteilung aus dem Jahre 2003 kann ich ersehen, dass fuer mich Regelaltersrente fruehestens Juli 2010 gezahlt wird (27 Jahre Hoechstbeitraege). Bin mehr als 10 Jahre im Ausland und habe keine Sozialversicherungs- oder RV-beitraege seitdem geleistet und keine staatlichen oder Renten-Leistungen beantragt. Auf Grund der Wirtschaftslage hier will/muss ich wohl nach Deutschland zurueck, um meinem schulpflichtigen Kind eine bessere Schulausbildung zu ermoeglichen. Gibt es in einem solchen Fall eine (evtl. neue ?) gesetzliche Regelung fuer einen "vorzeitigen Rentenbeginn" oder was muss ich wo beantragen? Die im Jahre 2003 angezeigte moegliche Rente wuerde ausreichen; aber was, wenn es nicht frueher geht? 10 Monate bis Vollendung 65 reichen die Ersparnisse wohl nicht. Leider habe ich hier keine Beratungsmoeglichkeiten, und hilfreiche Verwandte auch nicht. Kann im Forum jemand mit Links aushelfen, wenn es keine Renten-Loesung fuer mich gibt? Danke fuer jeden Rat und Hinweis, und Entschuldigung, wenn meine Lage "off-topics" ist.

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 02.09.2009 | 11:08

Hallo HaPe,

für erste Informationen möchte ich Ihnen den Rentenbeginnrechner auf http://www.deutsche-rentenversiche-rung.de/nn_23882/SharedDocs/de/Navigation/Rente/rentenbeginnrechner__node.html__nnn=true empfehlen.

Weitere Informationen zu den möglichen Altersrenten erhalten Sie z. B. in der Broschüre

"Die richtige Altersrente für Sie":

http://www.deutsche-rentenversiche-rung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/03__rente/die__richtige__altersrente__f_C3_BCr__sie,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/die_richtige_altersrente_für_sie

Darüber hinaus enthält folgende Seite umfangreiche Informationen (Broschüren) zum Thema "Rente und Ausland":

http://www.deutsche-rentenversiche-rung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/Alle_20Broschueren,lv2=15186.html

Ansonsten würde ich Ihnen - wie auch F U N - eine persönliche Beratung bei Ihrem Rentenversiche-rungsträger empfehlen, sobald Sie wieder in Deutschland sind.

Moderatoren-Antwortam 03.09.2009 | 08:10

Hallo HaPe,

so wie Sie den Sachverhalt schildern, sind die Voraussetzungen für eine Altersrente vor 65 wohl nicht erfüllt. Sie sollten sich also schnellstmöglich nach Ihrer Rückkehr beim Sozialamt melden für weitere Beratung.

5 Antworten

Knut Rassmussenam 02.09.2009 | 10:32
Chatten Sie doch mit der Deutschen Rentenversicherung! http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_20278/DRVB/de/…
F U Nam 02.09.2009 | 09:45
Hallo, in ihrem Beispiel enthält die Renteninformation lediglich eine Aussage über die Regelaltersrente mit 65 Jahren ( + x Monaten). Gegebenenfalls ist jedoch eine frühere Rente (Altersrente für langjährig Versicherte mit insgesamt 35 Versicherungsjahren aus allen rentenrechtlichen Zeiten) möglich. Sofern sie sich wieder in Deutschland befinden würde ich unverzüglich eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufsuchen und mich dort beraten lassen. Des weiteren kann es sein, dass Beschäftigungszeiten im Ausland (und/oder Wohnsitzzeiten im Ausland) bei der Deutschen RV angerechnet werden. Wie gesagt, am besten sich persönlich beraten lassen.
HaPeam 03.09.2009 | 04:59
Upps, habe die Informationen durchgelesen. (Kann leider eine 0800- Auskunft von hier aus nicht erreichen, und Chat hat noch nicht geklappt): Aus meiner Anfrage die Situation: - Jahrgang 1945 - Arbeitete in den letzten 10 Jahren im "Vertragslosen Ausland" (keine deutschen Firmen (aussereuropaeisch) - keine Beitraege gezahlt (keine 8 jahre vorher moeglicher Rente wg. Arbeitslosigkeit) - Nicht / Nie arbeitslos gemeldet - Keine Altersteilzeit ausgeuebt - 15 Jahre erfuellt, aber weniger als 35 Beitragsjahre (27 J.) - 10 Monate bis Vollendung 65. Lj. - Gesund, arbeitswillig, ".... aber mit 64"(macht mich fast wuetend, wenn ich das lese) - Leistungen aus AL-Versicherung bestehen wohl nicht (mehr): keine Beitrage gezahlt, nicht gemeldet, ... Also: Bei jetziger Rueckkehr nach Deutschland: Habe keine Hinweise in den Schriften auf Regelungen gefunden; gehe deshalb davon aus, das eine Rente erst in 10 Monaten gezahlt werden kann (nach Antragsstellung). Wer kann Auskunft geben ueber "Antrag wegen Arbeitslosigkeit", "mit Abschlaegen in die Rente", oder welche Stelle in der (entstehenden) Notlage helfen kann, falls keine Arbeit gefunden wird. Bis zur Regelaltersrente sind es "nur" 10 Monate, aber verhungern will ich nicht, geschweige der Sohn. (Hinweise gerne auch, wenn es nicht die BfA / DRV ist. Bitte nicht extra darauf hinweisen, das dieses Forum nur "Rente etc" behandelt). Dumm gelaufen? Selbst Schuld? Richtig. Dankbar fuer Hinweise, besonders fuer "Warnungen", wenn keine Antraege gestellt werden sollten, die meine Rentenansprueche mit "lebenslangen" Abschlaegen versehen.
Haseam 03.09.2009 | 07:06
Hallo, Bedenken müssen Sie als dt. Staatsbürger nicht haben. Rente wird es erst mit 65 geben, aber Leistungen des Sozialamtes stehen Ihnen und den in Bedarfsgemeinschaft lebenden ja zu mit Miete, Heizkosten usw. Eigenes Vermögen ausgeschlossen. Sie sollten sofort nach Rückkehr die nötigen Anträge stellen und sich beraten lassen. Im Forum der Rentenversicherung wird man dazu nicht vielmehr sagen.
HaPeam 03.09.2009 | 20:52
Danke fuer die Hilfe, werde weiter nach Arbeit suchen (und wenn's nicht anders geht, auch um die gebotene Unterstuetzung nachsuchen, schon des Kindes wegen).
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