Rentenversicherungsbeiträge können auf Antrag erstattet werden, wenn Sie nicht versicherungspflichtig sind und nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben. Als Beamter sind Sie zwar versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung, Sie haben aber die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zu entrichten, wenn Sie mit Ihren bisherigen Beiträgen die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt haben. In diesem Falle wäre der Anspruch auf Beitragserstattung ausgeschlossen.