Hallo Maja,
bei Bezug einer Altersteilrente ist Altersteilzeitarbeit ausgeschlossen.
Zwar begründet der Altersteilrentenbezug keine Rentenversicherungsfreiheit. Allerdings ist mit dem Teilrentenbezug bereits der Eintritt in den (Teil-)Ruhestand erfolgt, der nicht mit der Altersteilzeitarbeit kombiniert werden kann.
Der Teilrentenbezug steht daher der Förderung der Altersteilzeitarbeit unter anderem durch den steuer- und beitragsfreien Aufstockungsbetrag sowie die zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitgebers entgegen.
In der Folge wird durch den Bezug der Altersteilrente ein Störfall eintreten, weil die Altersteilzeitarbeit nicht ordnungsgemäß, sondern vorzeitig beendet wurde.
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