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Experten-Antwort

Rente - Was passiert nach dem Todesfall beider Eltern?

von Kevin Lenz19.08.2014 | 19:53
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11 Antworten

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Guten Abend, Ich habe in der Überschrift schon angedeutet worum es geht. Und zwar sieht es so aus: Vor ca. 2 Wochen ist der Vater meines Schwiegervaters gestorben. Die Rente wurde dann auf die Ehefrau, also seine Mutter übertragen. Wie sieht es aus, wenn diese, so wie eingetreten jetzt leider auch verstorben ist? Inwiefern hat man Anspruch auf das Geld? Vielen Dank für Antworten, Mit freundlichen Grüßen, Kevin Lenz

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kevin Lenz,

Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht bis zum Ende des Monats, in dem der Rentenbezieher verstirbt. War der Rentenbezieher verheiratet, kann der Ehegatte einen Antrag auf Hinterbliebenenrente stellen, diese Rente beginnt dann mit dem Folgemonat nach Tod.

In Praxis sieht dies folgendermaßen aus:

Die Rente wird vom Rentenservice der Deutschen Post AG ausgezahlt. Erfährt der Rentenservice vom Tod des Rentenbeziehers stellt er die Rentenzahlung ein. Sollte die zu diesem Zeitpunkt die Rente bereits auf das Konto überwiesen worden sein, wird der Betrag vom Konto zurückgebucht.

Der hinterbliebene Ehegatte kann allerdings beim Rentenservice einen Antrag auf Vorschuss auf die Hinterbliebenenrente stellen (sog. Sterbevierteljahr oder Sterbequartal). Dieser Antrag gilt auch als formloser Antrag auf Hinterbliebenenrente. Dann zahlt der Rentenservice dem Hinterbliebenen drei Monatsrenten in einer Summe im Voraus aus.

Stirbt der Hinterbliebene vor Ablauf dieser drei Monate, besteht auch nur ein Anspruch auf die Monate, die der Ehegatte noch gelebt hat. Restbeträge würde zurückgefordert werden.

Stirbt der Hinterbliebene im gleichen Monat wie der Rentenbezieher entsteht überhaupt kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente.

In dem von Ihnen geschilderten Fall kommt es also darauf an, ob die Eltern Ihres Schwiegervaters im gleichen Monat verstorben sind. Hat die Mutter bereits den Antrag auf Hinterbliebenenrente gestellt und konnte ihr zustehende Beträge nicht mehr selbst in Anspruch nehmen, würde die Rentenversicherung die Sonderrechtsnachfolger oder Erben ermitteln und die Beträge an diese auszahlen.

Darüber hinaus besteht kein weiterer Anspruch mehr.

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10 Antworten

Schorscham 19.08.2014 | 20:51
Die Rente des Schwiegervaters wurde nicht auf die Mutter "übertragen". Sie erhält eine Witwenrente, die sich an der Höhe der Rente ihres verstorbenen Gatten orientiert. Wenn die Mutter ebenfalls verstorben ist, wird ihre Witwenrente eingestellt. Der Sohn hat keinerlei Anspruch darauf.
W*lfgangam 19.08.2014 | 21:08
Hallo Kevin Lenz, Ansprüchen können grundsätzlich nur auf direkte Angehörige übergehen (von ganz speziellen 'Feinheiten' abgesehen). In Ihrem Fall können diese nur auf Angehörige der Mutter, also hier Waisen (und der Kindbegriff ist sehr weiträumig, gilt auch für Pflegekinder, sogar Geschwister), übergehen - der Anspruch für Waisen endet aber immer mit dem Erreichen des 27. Lbj., sofern die Waisen nach 18 noch in Schul- oder Berufsausbildung waren, oder 'schwerbehindert' sind. Ggf. kommt auch noch eine so genannte Erziehungsrente ins Spiel (Mutter war geschieden, geschiedener EX lebt noch und erzieht minderjährige Kinder). Sie sehen, die Antwort ist komplexer als Ihre Frage. Am besten bei der nächsten Beratungsstelle mal anrufen/vorbeigehen und nachfragen - wahrscheinlich kommt nichts bei raus, aber besser 1x mehr nachfragen, als was zu verschenken. Sofern die Rente für den nächsten Monat überzahlt worden ist, holt sich das die DRV zurück. Andererseits könnte auch noch kleiner Betrag zu viel eingezogener Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an Sonderrechtsnachfolger oder Erben ausgeschüttet werden. Gruß w.
Kevin Lenzam 19.08.2014 | 23:22
Danke für die Hilfe!
Kai-Uweam 20.08.2014 | 08:33
Wieso sollte diese nachgefordert werden können?
Pauleam 20.08.2014 | 08:36
Positiv ist, dass die zu viel eingezogene Kranken-/Pflegeversicherung automatisch bei einer Rentenrückforderung mit berücksichtigt wird.
Pauleam 20.08.2014 | 08:30
Interessant wir es auch wegen der entgangenen Mütterrente, welche dann evtl. nur mit einem Erbschein nachgefordert werden kann.
Pauleam 20.08.2014 | 08:40
Wieso sollte diese nachgefordert werden können? Weil die Rentenversicherung nicht in der Lage war, die Mütterrente rechtzeitig auszuzahlen. Trotzdem hätte sie dem Verstorbenen und damit dem Erben zugestanden.
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