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Rente wegen ALG und ATZ - wieviel Minderung?

von Joachim24.09.2007 | 12:37
1254 Ansichten
5 Antworten

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Bin 10-1951 geboren, war am 01.04.2004 arbeitslos, möchte mit 62 Jahren ab 11-2013 Rente wegen Alg in Anspruchnehmen. Frage 1: kann ich diese Rentenart noch in Anspruchnehmen? Frage 2: Kann ich noch mit 62 Jahren in Rente gehen? Frage 3: Wie hoch ist dann die Minderung?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Joachim,

da Tom in seinem Beitrag Dir bereits alle Informationen hat zukommen lassen, können wir diese nur noch bestätigen. Der Abschlag mit 62 Jahren würde 10,8% betragen, denn für diese Rentenart wurde das Rentenalter nicht über das 65 Lebensjahr hinaus angehoben.

4 Antworten

Tomam 24.09.2007 | 13:23
Entscheidende Gegenfrage: Waren sie am 1.1.2004 alo oder erst am 1.4.04(evtl. mit Kündigung im Jahr 2003)? Gehe mal vom von Erfüllung der Vertrauensschutzregelung aus: 1.) Ja dann können sie die Rentenart noch in Anspruch nehmen. 2.) Wenn sie am 1.1.04 alo waren und alle weiteren Voraussetzungen erfüllen, können sie ab 60 in Rente gehen. 3.) Die Minderung würde dann für jeden Monat vor dem 65 Lebensjahr 0,3% Betragen (mit 60 18%, mit 62 10,8%) Wie gesagt entscheidend ist aber das Vorliegen von Alo am 1.1.04 oder eine Kündigung im Jahr 2003 mit anschliesender Alo im Jahr 2004. Sollte es in Ihrem Fall anders sein, bitte um kurze Nachricht
Joachimam 24.09.2007 | 14:02
Danke für Info, richtig ist 01.01.2004 arbeitslos gewesen. War insgesamt ein bisschen ins Trudeln gekommen, weil es ja diese Rentenart eigentlich ab 2012 gar nicht mehr gibt.
Tomam 24.09.2007 | 14:45
Die Rentenart gibt es noch für alle die vor dem 1.1.52 geboren sind.
Joachimam 25.09.2007 | 14:48
hier noch "ein Danke" für Bemühungen zur Sachverhaltsklärung an User Tom und Experte
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