NEIN! Die Altersrente wegen ALO können Sie frühestens zum 01.09.2012 mit 7,2% Kürzung beanspruchen, wenn die Voraussetzungen dann noch vorliegen.
Wenn Sie nach der "offenen Zeit" 01/2006 - 09/2007 nur Meldezeiten wegen Alo haben, werden diese nicht als Anrechnungszeiten anerkannt, so dass Sie die Voraussetzungen für die Altersrente wegen Alo nicht mehr erfüllen können. Lassen Sie sich umgehend bei der DRV beraten, ob der Fehler von der AfA behoben werden kann.
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