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Rente wegen Arbeitslosigkeit

von Volker06.02.2007 | 13:19
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4 Antworten

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Hallo, mein Geburtsdatum ist der Februar 1950. Zur Zeit habe ich einen befristeten Arbeitsvertrag bis einschließlich April 2009. Bis dahin habe ich 32 Kalenderjahre Beiträge gezahlt. Wann ist der früheste Termin für einen Rentenbeginn und mit welchen Abschlägen muss ich rechnen, wenn ich ab Mai 2009 arbeitslos werde? Danke.

4 Antworten

Thorstenam 06.02.2007 | 13:45
Frühester Rentenbeginn ist mit 60 Jahren. Die Abschläge betragen dann 18%. Sollten Sie einen Schwerbehindertenausweis haben (50 % GdB oder mehr), sähe es anders aus.
Mam 06.02.2007 | 14:30
Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen (Vertrauensschutz) können sie noch mit 60 in Rente gehen. Hier müßten sie z.B. am 01.01.2004 arbeitslos gewesen sein, oder vor 2004 einen auf ein Datum nach 2004 befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen haben... Ansonsten könnten sie frühestens mit 63 Jahren in Rente gehen. Mein Tipp : Packen sie ihre Unterlagen zusammen und lassen sie sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten.
Schadeam 06.02.2007 | 14:32
da muss ich "Thorsten" widersprechen! Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ist inzwischen auch auf das 63. Lj verschoben. Mit 63 hat man bei dieser Rentenart 7,2% Abschläge. Nur für Schwerbehinderte (und für Frauen) ist die AR noch ab 60 möglich.
gam 07.02.2007 | 20:34
M. hat recht
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