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Rente wegen Arbeitslosigkeit

von Skipper17.02.2007 | 16:37
1797 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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bin 04.01.46 geb. und war durchgängig bis 07.2002 beschäftig, danach wurde ich arbeitslos, daher möchte ich im juli 07 in rente wegen Arbeitslosigkeit gehen. Welche abschläge muß ich in kauf nehmen bzw. greifen vertrauensschutzregeln ohne abschläge?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 20.02.2007 | 12:16

Bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen können Sie ab 01.07.2007 die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit vorzeitig mit einem Abschlag in Höhe von 12,9 % ( 43 x 0,3) in Anspruch nehmen.

Wir empfehlen Ihnen, einen unserer Versichertenältesten / Versichertenberater oder eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen aufzusuchen, um ggf. eine individuelle persönliche Beratung zu ermöglichen.

Um eine Beratungsstelle in Wohnortnähe zu finden, können Sie im Internet auf der Seite "www.ihre-vorsorge.de" das Feld "Beratungsstellen" auswählen und dort Ihre Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes eingeben.

3 Antworten

bekissam 17.02.2007 | 16:51
Unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de finden Sie rechts ein Link "Versicherungsunterlagen anfordern" unter dem Sie die gewünschten Auskünfte direkt aus Ihrem Versicherungskonto von Ihrem zuständigen Versicherungsträger schriftlich erhalten. Sie sollten erwägen, sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen. Adressen unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche..
Schiko.am 17.02.2007 | 18:33
Fürchte, ohne abschläge geht da nichts, komme zu folgender meinung: * 52 wochen arbeitslos , gerechnet ab 58 ½ jahren sind vorhanden. • Gehe davon aus, auch die 35 jahre mindest- • versicherungszeit ist erfüllt. Schließe daraus- nach bisherigem recht-, ein rentenbezug wäre mit 60 jahren 1 monat ab 1.3.06 mit 17,7% lebenslangenen abzügen möglich ge- wesen. Folge daraus, bei 15 monaten späteren renten- beginn ab 1.7.07 vermindert sich der abschlag um 4,5% ( 15 x o,30%) auf 13,20 %. Ohne mein obligo. Mit freundlichen Grüßen.
Skipperam 21.02.2007 | 00:01
Danke allen für die Antworten, das entspricht ungefähr auch meinen Berechnungen.
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