Hallo Arbeitslosigkeit,
ein Anspruch auf diese Altersrente besteht tatsächlich nur für Versicherte, die vor dem 01.01.1952 geboren wurden.
Geburtsjahrgänge ab 1952 haben bereits die Regelaltersgrenze erreicht und können somit die Regelaltersrente erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung