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Experten-Antwort

Rente wegen Arbeitslosigkeit

von baldvorbei19.09.2013 | 18:46
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Situation: Jahrgang 1951. Kann mit 63 in Rente gehen (langjährig versichert). Nach Auslauf von ALG-I erhalte ich mangels Bedürftigkeit kein ALG-II, bin aber immer noch bei der Agentur arbeitssuchend gemeldet. Wenn ich mit 63 normale Altersrente beantrage, beträgt der Abschlag 8,7%. Wenn ich Altersrente wegen Arbeitslosigkeit beantrage, beträgt der Abschlag nur 7,2%. Frage: 1. Wenn ich für die letzten paar Monate bis zum Rententermin doch noch Arbeit finden sollte bzw. von der AA vermittelt würde, habe ich dann Pech und muss den höheren Abschlag in Kauf nehmen weil ich unmittelbar vor Rentenbeginn NICHT arbeitslos war? Also besser sich vor Arbeit drücken? 2. Muss ich mich unbedingt bei der AA arbeitssuchend melden oder genügt alleine der Umstand, dass ich keine Anstellung habe, dass ich Rente wegen Arbeitslosigkeit bekomme? 3. Wie kann ich prüfen, ob die AA diese Zeiten der Arbeitssuche an die Rentenversicherung auch meldet? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo baldvorbei!

So wie Sie den Sachverhalt schildern, gehe ich davon aus, dass die Voraussetzungen für beide Altersrenten grundsätzlich vorliegen.

zu 1.) Eine Voraussetzung für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ist, dass Sie bei Beginn der Rente arbeitslos sind. Wenn Sie eine Beschäftigung von über 15 Stunden pro Woche ausüben, kann dies nicht der Fall sein, so dass Sie keinen Anspruch auf die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit hätten.

zu 2.) Sie müssen nicht zwingend bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet sein. Alleine der Umstand das Sie keiner Beschäftigung nachgehen, reicht jedoch nicht aus. In diesem Fall ist die Arbeitslosigkeit und der Versuch, die Beschäftigungslosigkeit beenden zu wollen, nachzuweisen. An diesen Nachweis sind strenge Anforderungen gestellt.

Es genügt nicht, wenn Sie sich nur zeitweise um Arbeit bemühen. Die Bemühungen um Arbeit müssen fortlaufend und ernsthaft sein. Je Kalenderwoche müssen i. d. R. zwei schriftliche Bewerbungen für eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden abgesendet werden. Die Bewerbungen müssen sich auf Beschäftigungen beziehen, die Sie nach Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten auch tatsächlich ausüben können. Die Eigenbemühungen sind durch entsprechende Unterlagen, insbesondere durch Bewerbungsschreiben und Antwortschreiben auf Bewerbungen, lückenlos nachzuweisen.

Um Nachweisproblemen aus dem Weg zu gehen, empfehlen wir Ihnen jedoch, sich arbeitslos zu melden.

zu 3.) Sie können eine Bestätigung der gemeldeten Zeiten von der Agentur für Arbeit beantragen.

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2 Antworten

baldvorbeiam 20.09.2013 | 14:48
Vielen Dank an die/den Expertin/en für die präzisen Ausführungen. Dieses Forum ist wirklich sehr hilfreich und deshalb auch ein Dank an den Betreiber des Forums! ...nur damit man sich die mögliche Situation eines arbeitslosen Mitmenschen bildhaft vorstellen kann: Nach 2 Jahren ALG-I und trotz zahlreicher Bemühungen erfolgloser Suche nach Arbeit nochmals ca 136 Bewerbungen abschicken ... da gehen einem schon mal die Adressen aus ... "Kopf hoch" an alle Suchenden!
ohnearbeitam 24.09.2013 | 14:17
"und arbeitslos ist" bedeutet hier: und hat keine Arbeit; bedeutet: nein, Sie brauchen sich nicht mehr melden, Sie können auch einer Arbeit nachgehen. Nur zum Beginn der Rente, also am allerersten Tag, müssen Sie ohne Arbeit (arbeitslos) sein
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