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Experten-Antwort

Rente wegen Erwerbsminderung

von illi08.09.2016 | 11:43
2273 Ansichten
6 Antworten

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Hallo @all, ich möchte - als Betreuer - einen Rentenantrag auf Erwerbsminderung stellen. In der Beratung vor Ort wurde mir mitgeteilt, dass der Rentenverlauf bereits geklärt ist. Jetzt soll ich die Anlage zum Rentenantrag R210 ausfüllen. Dort wird unter Punkt 5 eine Beschäftigungsübersicht verlangt. Diese habe ich bestmöglich ausgefüllt. Jetzt meine Frage: Werden dafür sämtliche Unterlagen (Arbeitsverträge, Zeugnisse etc.) nochmalig im Orginial zur Vorlage benötigt? Werden im weiteren Verlauf der Antragstellung (die Mitarbeiterin vor Ort erzählte mir, dass der Rest am Bildschirm vor Ort ausgefüllt wird) diese Unterlagen nochmalig benötigt? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo illi,

zu den in der Beschäftigungsübersicht (Ziff. 6 im R0210, in einer früheren Vordruckauflage war dies die Ziff. 5) aufgezählten Beschäftigungen/Tätigkeiten brauchen Sie keine Unterlagen beifügen bzw. mitbringen.

Unter der Ziffer 5 (vormals Ziffer 4) sind Berufsausbildungen/Umschulungen/weitere Qualifikationen/Anlernverhältnisse zu benennen. Hierfür sollen grundsätzlich Beweismittel eingereicht/mitgebracht werden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Dann notieren Sie dies bitte zur entsprechenden Angaben der Qualifikation im R0210. Sofern die Unterlagen aktenkundig sind, z.B. wenn die Umschulung durch die Rentenversicherung durchgeführt wurde, ist das kein Problem. In anderen Fällen warten Sie bitte ab, ob und welche diesbezüglichen Rückfragen durch die Sachbearbeitung erfolgen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

illiam 08.09.2016 | 12:21
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Dazu hätte ich eine weitere Frage: Wie ist damit zu verfahren, wenn für die durchgeführten Berufsausbildungen/Umschulungen (Ziffer 5 R0210) nicht alle relevanten Beweismittel (z.B. Zeugnis über eine Umschulung) mehr verfügbar sind? Vielen Dank.
=//=am 08.09.2016 | 12:56
Dann geben Sie die entsprechenden Zeiträume an (evtl. sind Zeiten der Umschulung z.B. über den RV-Träger oder die Agentur für Arbeit bereits im Versicherungskonto gekennzeichnet?) und schreiben Sie dazu, dass keine Nachweise vorliegen. Wenn diese Zeiten nicht zu weit zurückliegen, kann das vielleicht noch von der Krankenkasse bestätigt werden. Geben Sie alles an, was wichtig sein könnte: Arbeitgeber, Krankenkasse und Agentur für Arbeit während dieser Zeit
illiam 10.09.2016 | 08:29
Ich hätte noch eine weitere Frage im Zusammenhang mit der Erwerbsminderungsrente. Aktuell wird noch Krankengeld von der Krankenkasse bezogen, da eine Rehamaßnahme stattfindet. Die Renten-Sachbearbeiterin erzählte mir vor Ort, dass im Falle der Ablehnung einer Verlängerung einer Rehamaßnahme, eine Aufforderung zur Stellung eines Rentenantrags durch die Krankenkasse zu erwarten ist. Für die Zeit der Bearbeitung des Rentenantrags (man sagte mir rund 3 Monate) gibt es dann Übergangsgeld? Wird die Rente rückwirkend gezahlt? Mit besten Grüßen
W*lfgangam 11.09.2016 | 22:58
Zitat von illi anzeigenausblenden
Hallo illi, das hängt davon ab, auf welches Datum der Eintritt des Leistungsfalls/der Erwerbsminderung seitens des med. Dienstes der DRV festgelegt wird - kann ein Zeitpunkt weit in der Vergangenheit sein/seit Geburt EM/'schwerstbehindert', oder auch ein nahes Ereignis/Untersuchung zum EM-Antrag. Und weiter maßgebend ist, ob es eine Dauerrente wird oder nur eine zeitlich befristete Rente ...letztere beginnt erst 6 Monate nach Feststellung der Leistungsfalls, und, ist die Rente dann 'fristgerecht' beantragt worden? Bei den vielen Wenns und Abers warten Sie einfach die Entscheidung zum EM-Antrag erst mal ab. Wenn Sich dann weiterer Nachfragebedarf ergibt, gerne wieder. Gruß w.
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