Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit in Bezug auf eine Erwerbsminderungsrente ist auf die körerliche und geistige Belastbarkeit des Versicherten im Berufsleben, ausgehend von einer Fünftagewoche (übliche Bedinung des allgemeinen Arbeitsmarktes) abzustellen.
Wenn Sie also an zwei Tagen die Grenze von 6 Stunden erreichen bzw. überschreiten, hat dies auf die sozialmed. Beurteilung hinsichtlich der med. Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente keinen negativen Einfluss.