Der Forumsteilnehmer KSC hat Ihnen im Prinzip schon die richtige Antwort gegeben:
Falls Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, ändert sich durch zusätzliche Erkarnkungen nichts. Sie könnten z.B. ergänzende Grundsicherung beantragen (beim Sozialamt).
Haben sie jedoch bisher nur eine Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung, dann können Sie gerne die Umwandlung in eine Volle Erwerbsminderungsrente beantragen. Ob dies Aussicht auf Erfolg hat, kann ich natürlich aus dem Forum heraus nicht einschätzen.
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