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Rente wegen Erwerbsminderung

von LOBO30.07.2008 | 16:52
1187 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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ich habe jahrelang in die Rentenkasse einbezahlt. Ab 01.08. habe ich keine versicherungspflichtige Beschäftigung mehr. Ich arbeite selbständig. Wie lange gilt mein Schutz gegen Erwerbsminderung, wenn ich jetzt nicht einzahle? Was sind die Mindestbeiträge, die ich als Selbständige einzahlen kann, damit ich im Falle einer Erwerbsminderung eine Rente bekomme?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Beiträgen von "Rosanna" und "schade" ist nichts hinzuzufügen.

2 Antworten

Rosannaam 30.07.2008 | 16:55
Nach 2 Jahren ist die Anwartschaft für eine EM-Rente erloschen, wenn nicht weiterhin Anwartschaftserhaltungszeitenvorliegen. Freiwilliger Mindestbeitrag = mtl. 79,60 EUR; Regelbeitrag für versicherungspflichtige Selbständige = mt. 494,52 EUR, halber Regelbeitrag = 247,26 EUR. Da aufgrund Ihrer unbekannten Versicherungsbiographie keine Pauschalaussage möglich ist, sollten Sie sich umgehend bei Ihrer zuständigen DRV bezüglich des weiteren Vorgehens beraten lassen! Evtl. besteht aufgrund der Selbständigkeit bereits Versicherungspflicht oder es können frwl. Beiträge entrichtet werden. Dies läßt sich alles in einem pers. Beratungsgespräch am Besten klären. MfG Rosanna.
schadeam 30.07.2008 | 17:47
ergänzend zu Rosanna: den EM Schutz können Sie als Selbständiger aufrecht erhalten, wenn Sie am 31.12.1983 bereits mindestens 60 Beiträge zur RV hatten und Ihr Versicherungskonto seit 1984 keine unbelegten Zeiten aufweist. Aber das und alles andere klären Sie wirklich am besten in einer persönlichen Beratung.
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