Hallo,
hier gibt es zwei Dinge zu beachten:
1. Die Rente wegen voller Erwerbsminderung wird nicht ohne Grund gezahlt und die Frage ist, ob dieser medizinische Grund 2019 weggefallen ist, um sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden zu können. Die Agentur für Arbeit würde nur Arbeitslosengeld zahlen, wenn Sie in der Lage sind, mindestens 15 Stunden in der Woche zu arbeiten. Das ist bei Vorliegen der vollen Erwerbsminderung nicht gegeben.
2. Eine Verringerung des bisherigen Abschlages findet nur statt, wenn wie beschrieben, die Rente wegen voller Erwerbsminderung ab dem 60 Lebensjahr und 11 Monaten (Rentenbeginn in 2017, § 77 Abs. 3 i.V.m. § 264d SGB VI) nicht mehr gezahlt wird. Dazu würde ich aber erst 2019 eine Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle empfehlen, wenn klar ist, wie es gesundheitlich weiter geht.
Mit freundlichen Grüßen