Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Helga Jost,
um einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten müssen Sie zum einen die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren (= 60 Kalendermonate) erfüllen, zum anderen in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre an Pflichtbeiträgen vorliegen haben. Sofern der medizinische Leistungsfall auf 2008 datiert wird sind die zusätzlichen Beiträge nicht maßgeblich für die "3 in 5"-Prüfung für die Rente wegen Erwerbsminderung.
Sie haben jedoch selbstverständlich das Recht eine Rente wegen Erwerbsminderung zu beantragen. Die versicherungsrechtlichen sowie medizinischen Voraussetzungen werden dann geprüft und Sie erhalten eine konkrete Antwort auf die Frage, ob eine Erwerbsminderungsrente gezahlt werden kann oder nicht.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.