Zunächst muss Ihre Frau einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Hierfür vereinbart Sie am besten einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
Bei dieser Gelegenheit können nämlich auch gleich die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen geprüft werden.
Ihre Frau erhält Rente wegen Erwerbsminderung, wenn Sie
- erwerbsgemindert ist, also maximal sechs Stunden täglich arbeiten kann,
- die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat und
- in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt hat.
Das Vorliegen von Erwerbsminderung prüft der Rentenversicherungsträger anhand der eingereichten ärztlichen Unterlagen bzw. eigens erstellter medizinischer Gutachten.
Über das Ergebnis erhalten Sie nach Abschluss des Verfahrens einen Bescheid.