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Experten-Antwort

Rente wegen Erwerbsunfähigkeit im EU Ausland - Sonderfall

von Sascha20.04.2016 | 04:36
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Liebe Rentenversicherung, Ich Lebe nun seit 8 Jahren in Ungarn und Beziehe eine Witwenrente aus Deutschland, bis zum 31.10.2013 war ich auch Sozialversicherung Pflichtig in Ungarn beschäftigt. Aufgrund eines Erneuten Herzinfarktes möchten mich nun die Ungarischen Ärzte in die Erwerbsunfähigkeit schicken, da ich jedoch in Ungarn nicht die volle Wartezeit erfülle bekomme ich sicherlich vom Ungarischen Rententräger keine Rente. In Deutschland habe ich eigentlich alle Vorgaben erfüllt, aber bin eben dort seit 8 Jahren nicht mehr Berufstätig! Eine Grundvoraussetzung ist es ja aber das man mindestens 3 Jahre zu vor Versicherungs Pflichtig Beschäftigt war!!! Wie verhält sich das den nun mit meinem Lebensmittelpunkt Ungarn? Renten Abkommen Deutschland & Ungarn? Vielen Dank für Hilfreiche und weiterführende Antworten. Gruß vom Balaton Sascha

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sascha,

insbesondere dem Beitrag von „Schade“ stimmen wir zu. Aufgrund der Pflichtbeiträge in Ungarn sollten die Voraussetzungen, insbesondere die drei Jahre Pflichtversicherung in den letzten fünf Jahren, erfüllt sein. Am besten also über Ihren ungarischen Träger den Antrag stellen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sascha,

den Zweifeln von „KSC“ schließen wir uns an. Gewissheit erhalten Sie allerdings nur, wenn Sie einen entsprechenden Antrag, wie bereits vorgeschlagen, stellen.

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9 Antworten

Charlyam 20.04.2016 | 08:27
Zuständig für das deutsch-ungarische Abkommen ist grundsätzlich die DRV Mitteldeutschland in Erfurt. Falls Sie allerdings bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (ehemals BfA) oder bei der Knappschaft-Bahn-See versichert sind, bleiben die zuständig. Einfach mal die Unterlagen durchsehen, von welcher Rentenversicherugn aus Deutschland zuletzt die Post kam (z. B. Rentenauskunft, Renteninfo ect.) Je nachdem sollten Sie dann die Stelle anrufen/anschreiben und sich zwecks diesem Abkommen erkundigen. Also DRV Bund, KBS oder DRV Mitteldeutschland in Erfurt.
Charlyam 20.04.2016 | 08:29
Nachtrag: Die Post sollte natürlich Sie selbst betreffen und nicht die Witwenrente. Diese wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht vom selben Träger geleistet, bei dem auch Sie persönlich versichert sind.
Schadeam 20.04.2016 | 10:53
Mit Ungarn gelten die Regeln der EU. Den Antrag für beide Länder stellen Sie in Ungarn, dort wo man in Ungarn halt Rentenanträge stellt. Die ungarische RV informiert die DRV darüber und beide Staaten entscheiden über den Anspruch separat. Wenn es um Mindestzeiten geht werden die Zeiten addiert. In D ist es erforderlich in den 5 Jahren vor der Erwerbsminderung mindestens 36 Pflichtbeitragsmonate zu haben, hier zählen ungarische Pflichtbeiträge mit.
Saschaam 20.04.2016 | 14:47
@Schade, wenn ich Sie Richtig verstehe .... also ich habe in Deutschland (Stand: 29.01.2008) 258 Monate Beitragszeit, in Ungarn bis heute 29 Monate Beitragszeit. Also würde, müsste die DRV (hier Berlin) eigentlich für meine Erwerbsunfähigkeit Rente die Leistungen Erbringen ?!?! Da ja in Ungarn die Wartezeit für nur Ungarische Rente nicht erfüllt ist. Oder?
???am 20.04.2016 | 15:15
Um eine deutsche Erwerbsminderungsrente zu bekommen müssen Sie u.a. in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Pflichtbeiträge haben. Da Sie nach Ihren Angaben in den letzten 8 Jahren nur 29 Monate Beitragszeit erworben haben, schaut es für mich nicht danach aus, als ob Sie die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente erfüllen. Sie können natürlich einen entsprechenden Rentenantrag stellen. Aber ich würde an Ihrer Stelle nicht von einer Bewilligung ausgehen.
Saschaam 20.04.2016 | 16:15
@??? ich habe mindestens 5 Jahre vor eintritt des Versicherungsfall weit mehr als 36 Pflichtbeiträge (258 Monate) um genau zu sein! also 21,5 Jahre. Und ich habe mindestens bis 29 Monate (2,4 Jahre) vor eintritt des Versicherungsfall Beitragspflichtig in Ungarn gearbeitet!
KSCam 20.04.2016 | 19:35
Die 36 Monate Pflichtbeiträge müssen in den 5 Jahren vor der EM liegen. Bsp: sagen die Ärzte, dass Sie ab heute erwerbsgemindert sind, müssen seit dem 20.04.2011 (= die letzten 5 Jahre) 36 Monate vorhanden sein. Bei heutigem Leistungsfall würde es eng, wenn Sie seit Oktober 2013 nicht mehr gearbeitet haben - dann wären das seit April 2011 nämlich keine 36 Monate. Oder anders ausgedrückt: wenn am 31.10.2013 der letzte Pflichtbeitrag lag, muss die Erwerbsminderung spätestens Ende Oktober 2015 eingetreten sein. Aber auch da könnten andere Zeiten noch als Überbrückung gelten...... Aber das alles läßt sich online nicht genau feststellen. Gewisshait haben Sie nach Entscheidung über einen gestellten Rentenantrag. Ob Sie überhaupt erwerbsgemindert sind, weiß auch keiner im Forum
KSCam 20.04.2016 | 19:50
PS: auch die Ungarn müssten wenn es dort um Mindestzeiten geht die deutschen Jahre mitrechnen......ob es dann für ne Rente reicht, richtet sich nach ungarischem Recht. Wenn Sie in Ungarn nur 29 Beitragsmonate haben, wird die ungarische Rente Ihnen aber nicht weiterhelfen, denn für knapp 2,5 Beitragsjahre können Sie kaum ne Superrente erwarten.
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