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Rente wegen Schwerbehinderung

von moppelchen7415.04.2010 | 09:28
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, kann ich einen Rentenantrag wegen Schwerbehinderung stellen wenn ich seit Geburt zu 100 % Schwerbehindert bin mit den merkzeichen G,B,H und in einer Behindertenwerkstatt arbeite? Bekomme ich einen Antrag zugeschickt oder wie läuft das ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Jonas hat Recht. Sofern Sie bereits seit Geburt erwerbsgemindert sind, benötigen Sie für den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente mindestens 20 Beitragsjahre. Da Sie Grundsicherung erhalten, gehe ich davon aus, dass bei Ihnen das Vorliegen der Erwerbsminderung bereits festgestellt wurde.

Weitere Geldleistungen aus der Rentenversicherung sind leider nicht möglich.

4 Antworten

Jonasam 15.04.2010 | 09:44
Hallo moppelchen74! Wenn Sie seit Geburt schwerbehindert sind (sog. Eingangsleiden), und seit Beginn Ihres Arbeitslebens in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, dann können Sie nach 20 Beitragsjahren eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen (§ 43 Abs. 6 SGB VI). Ggf. können Sie schon früher in Rente gehen, wenn Sie Beiträge für Schulzeiten nachzahlen können (§207 SGB VI), z. B. vom 16. Lebensjahr bis zum Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres. Hier sollten Sie sich aber auf jeden Fall persönlich beraten lassen( z. B. in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung). Einen Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen haben Sie später auch, wenn Sie schwerbehindert sind, Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt und das 62. Lebensjahr vollendet haben. (Dies gilt ab Baujahr 1955. Wer vor 1955 geboren ist, kann diese Rente ggf. ab 60 in Anspruch nehmen). Zur Rente wegen Erwebsminderung habe ich aufgrund Ihrer vorherigen Frage Stellung genommen. MfG Jonas
moppelchen74am 15.04.2010 | 09:54
Hallo, denn habe ich die Zeiten ja noch nicht voll , da ich´erst 27 Jahre alt bin . Was könnte ich denn sonst beantragen ? Von irgenetwas muss ich ja leben . Grundsicherung bekomme ich 80 Euro
Tschackaam 15.04.2010 | 12:56
Hallo Moppelchen, wie @Jonas und @Experte bereits beschrieben, wird für diese besondere Rentenart die 20 jährige Wartezeit benötigt. Ich nehme mal an mit den 80,- € meinen Sie Ihr "Taschengeld" oder? Normalerweise wohnen schwerstbehinderte Menschen im betreuten Wohnen und erhalten Taschengeld. Es werden Pflichbeiträge entrichtet für Sie und nach 20 Jahren kommt sowieso die Pflegekasse (weiß nicht genau wer die Beiträge zahlt) und fordert Sie auf einen Rentenantrag zu stellen. Da steckt ein gewisser Automatismus dahinter. Die Renten werden auch regelmäßig ohne weitere Begutachtung sofort bewilligt. Ob Sie dann die Rente erhalten oder wieder nur ein Taschengeld erhalten, weiß ich nicht. Wenn ich mich irre und Sie erhalten tatsächlich (nur) 80,- EUR (echte) Grundsicherung, dann müssen Sie ja noch irgendwelche anderen Hilfen bekommen. Vielleicht schauen Sie mal in einer Beratungsstelle der DRV vorbei? Die helfen Ihnen da weiter (KOSTENFREI!)!!! Alles Liebe Tschacka
KSCam 15.04.2010 | 17:20
liebe (r) Tschaka, und was soll der Berater der DRV sagen? Wenn moppelchen74 tatsächlich nur 80 € Grundsicherung / Taschengeld oder sonstwas bekommt, ist der Fall doch "ausgelutscht". Sind es nur diese 80 € dann zahlt doch der Staat schon Tausende für Werkstattplatz, Rentenbeiträge, Wohnheim, Betreuung, usw. Oder moppelchen 74 wohnt daheim und wird von Eltern unterhalten,bzw. hat Erspartes, dass nur 80 € Grusi bewilligt wurden. Wenn jemand etwas konkretes sagen kann, höchsten der Sozialdienst der Werkstätten (der kennt die Situation) oder das Amt für Grundsicherung (die haben den Fall bearbeitet). Der DRV Berater kann dazu konkret gar nichts sagen, weil die Frage nach Grusi, bzw. Taschengeld in der WfbM nicht sein Aufgabengebiet sind. Der macht ein Kreuz in seine Statistik und "hat fertig".
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