Jonas hat Recht. Sofern Sie bereits seit Geburt erwerbsgemindert sind, benötigen Sie für den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente mindestens 20 Beitragsjahre. Da Sie Grundsicherung erhalten, gehe ich davon aus, dass bei Ihnen das Vorliegen der Erwerbsminderung bereits festgestellt wurde.
Weitere Geldleistungen aus der Rentenversicherung sind leider nicht möglich.