Hallo Albert,
mit dem Altersgrenzenanhebungsgesetz (Rente mit 67) wurde auch die Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente für schwerbehinderte Menschen angehoben. Die Anhebung beginnt mit Jahrgang 1/52. Soweit Sie ab 1.1.1951 geboren sind, reicht das Vorliegen von Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit nach dem Recht bis 31.12.2000 nicht mehr aus. Vielmehr muss dann eine Schwerbehinderung von mindestens 50 % vorliegen. Zur Beantwortung der Frage, ob Sie mit Vollendung des 60. Lebensjahres eine Altersrente erhalten können, ist daher das genaue Geburtsdatum erforderlich.