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Rente wegen Schwerbehinderung

von Albert27.01.2010 | 14:14
1335 Ansichten
6 Antworten

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Kann ich mit 60 in Rente wegen Schwerbehinderung gehen, wenn ich seit 2005 eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit beziehe?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 27.01.2010 | 14:47

Hallo Albert,

mit dem Altersgrenzenanhebungsgesetz (Rente mit 67) wurde auch die Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente für schwerbehinderte Menschen angehoben. Die Anhebung beginnt mit Jahrgang 1/52. Soweit Sie ab 1.1.1951 geboren sind, reicht das Vorliegen von Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit nach dem Recht bis 31.12.2000 nicht mehr aus. Vielmehr muss dann eine Schwerbehinderung von mindestens 50 % vorliegen. Zur Beantwortung der Frage, ob Sie mit Vollendung des 60. Lebensjahres eine Altersrente erhalten können, ist daher das genaue Geburtsdatum erforderlich.

5 Antworten

Moniam 27.01.2010 | 14:55
Eine Rente wegen Schwerbehinderung setzt einen Grad der Behinderung von mindestens 50 voraus. Dieser hat nichts mit der Berufsunfähigkeit zu tun.
Dieteram 27.01.2010 | 15:59
Ich bin jetzt 52J. und habe eine Schwerbehinderung von 60Grad, kann ich die gesetzliche Rente schon mit 60Jahren beziehen, oder vorher einen Antrag wegen Berufsunfähigkeit stellen? mfg
Moniam 27.01.2010 | 16:07
Antragstellen ist immer möglich und bei der Rente wegen Schwerbehinderung kommt es auf das genaue Geburtsdatum an, und es gibt Abschläge.
STW Heidelbergam 28.01.2010 | 08:07
Ein Mitarbeiter von uns, geb. 08.04.50, schwerbehindert 50% seit 09.08.2004, möchte gern wissen, ob er mit 60 Jahren in Rente gehen kann? Danke für Ihre Antwort?
Dongam 28.01.2010 | 08:59
Zum einen wäre es sinnvoll,wenn sie bei einer neuen Frage auch einen neuen thread eröffnen,so wie jeder andere User auch. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, das sie auch eien Antwort bekommen ungemein. Falls der Versicherte die Wartezeit von 420 Kalendermonaten erfüllt hat,hat er einen Rentenanspruch ab dem 60.Lebensjahr mit einem Abschlag von 10,8 %.
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