Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Rente wegen Schwerbehinderung

von Albert27.01.2010 | 14:14
1342 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Kann ich mit 60 in Rente wegen Schwerbehinderung gehen, wenn ich seit 2005 eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit beziehe?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Albert,

mit dem Altersgrenzenanhebungsgesetz (Rente mit 67) wurde auch die Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente für schwerbehinderte Menschen angehoben. Die Anhebung beginnt mit Jahrgang 1/52. Soweit Sie ab 1.1.1951 geboren sind, reicht das Vorliegen von Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit nach dem Recht bis 31.12.2000 nicht mehr aus. Vielmehr muss dann eine Schwerbehinderung von mindestens 50 % vorliegen. Zur Beantwortung der Frage, ob Sie mit Vollendung des 60. Lebensjahres eine Altersrente erhalten können, ist daher das genaue Geburtsdatum erforderlich.

5 Antworten

Moniam 27.01.2010 | 14:55
Eine Rente wegen Schwerbehinderung setzt einen Grad der Behinderung von mindestens 50 voraus. Dieser hat nichts mit der Berufsunfähigkeit zu tun.
Dieteram 27.01.2010 | 15:59
Ich bin jetzt 52J. und habe eine Schwerbehinderung von 60Grad, kann ich die gesetzliche Rente schon mit 60Jahren beziehen, oder vorher einen Antrag wegen Berufsunfähigkeit stellen? mfg
Moniam 27.01.2010 | 16:07
Antragstellen ist immer möglich und bei der Rente wegen Schwerbehinderung kommt es auf das genaue Geburtsdatum an, und es gibt Abschläge.
STW Heidelbergam 28.01.2010 | 08:07
Ein Mitarbeiter von uns, geb. 08.04.50, schwerbehindert 50% seit 09.08.2004, möchte gern wissen, ob er mit 60 Jahren in Rente gehen kann? Danke für Ihre Antwort?
Dongam 28.01.2010 | 08:59
Zum einen wäre es sinnvoll,wenn sie bei einer neuen Frage auch einen neuen thread eröffnen,so wie jeder andere User auch. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, das sie auch eien Antwort bekommen ungemein. Falls der Versicherte die Wartezeit von 420 Kalendermonaten erfüllt hat,hat er einen Rentenanspruch ab dem 60.Lebensjahr mit einem Abschlag von 10,8 %.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026