Hallo lena,
für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren, das Vorliegen eines Grades der Behinderung (GdB) von 50 bei Rentenbeginn und die Vollendung des entsprechenden Lebensalters erforderlich.
Sie geben an, dass Sie die Wartezeit erfüllt haben und dass ein GdB von 50 vorliegt.
Für den Jahrgang 1959 ist das erforderliche Rentenalter für diese Altersrente 61 Jahre und 2 Monate.
Zu diesem Zeitpunkt können Sie die Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente umwandeln lassen.