Hallo Linus,
grundsätzlich ist es möglich, auch neben einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung Leis-tungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) zu erhalten. Dazu zählen auch Förderungen zur Exis-tenzgründung. Allerdings sind vor der Förderung individuell verschiedene Voraussetzungen zu klären/prüfen. Hierzu vereinbaren Sie am besten mit dem Rehabilitations-Fachberater Ihres zu-ständigen Rentenversicherungsträgers einen persönlichen Beratungstermin.