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Experten-Antwort

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

von Gabi Pfeiffer16.03.2017 | 17:24
938 Ansichten
3 Antworten
Guten Tag, seit dem 1. Januar 2001 beziehe ich Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Ich gehe im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen einer Erwerbstätigkeit nach und zwar täglich (Montag bis Donnerstag fünf Stunden, Freitags vier Stunden). Bis zum vergangenem Jahr erfolgte jährlich eine Nachprüfung der Hinzuverdienstgrenzen und Prüfung ob die Minderung der Erwerbstätigkeit weiter vorliegt. Jetzt habe ich Post von der Deutschen Rentenversicherung bekommen und zwar ein Formular "Bescheinigung / Erklärung zum Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit" ? Erstens habe ich keinen Antrag gestellt, zweitens soll der Arbeitgeber das Formular ausfüllen, was natürlich grundsätzlich i.O. ist, doch es geht auch um die Frage, ob mein Arbeitsverhältnis bei Bewillung der Rente wegen Erwerbsminderung ruhen soll oder beendigt wird.... Es ist wohl logisch, dass mein Arbeitsverhältnis endet, wenn ich die volle EU-Rente bekomme. Ich verstehe diesen Antrag nicht und hoffe mal, dass es ein Versehen ist? ! ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.03.2017 | 07:48

Hallo Gabi Pfeiffer,

bitte fragen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger nach, weshalb der Vordruck übersandt wurde. Dann haben Sie Klarheit und können entsprechend reagieren.

2 Antworten

dfsfam 16.03.2017 | 17:30
Das klingt wie ein Ersatzvordruck zur Prüfung der Hinzuverdienstgrenze, weil man vergessen hat Sie im Februar mit dem regulären anzuschreiben. Bei "Bescheinigung / Erklärung zum Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit" geht es mehr um die Bescheinigung als um die Erklärung.
Manuelam 16.03.2017 | 17:40
Ein Arbeitsverhältnis muss nicht zwangläufig enden, weil eine Rente wegen Erwerbsminderung bewilligt wird. Das Ende eines Arbeitsvertrages ist immer individuell im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. In machen Tarifverträgen sind dabei gar keine Regelungen für den Fall des Eintretens einer Erwerbsminderung getroffen, sodass ggf. ein Auflösungsvertrag geschlossen. Ob das Arbeitsverhältnis nach dem Eintreten der Erwerbsminderung noch besteht, ist jedoch entscheiden dafür, ob ggf. zu zahlende Abfindungen oder Urlaubsabgeltungen auf die Rente anzurechnen sind. Aus diesem Grunde wurde die Anfrage gestellt.
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