Hallo Fritz,
bei Weiterbestehen der Arbeitsunfähigkeit besteht auch neben dem Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung Anspruch auf aufstockendes Krankengeld. Die Krankenkasse reduziert jedoch die bisherige Höhe des Krankengeldes um den Rentenbetrag. Näheres beantwortet Ihnen Ihre Krankenkasse.
Auf die Nachzahlung der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung für vergangene Zeiträume dürfte die Krankenkasse einen Erstattungsanspruch haben. Der Erstattungsanspruch ist begrenzt auf die jeweilige zeitgleiche Nettorentenbeträge. Übersteigendes Krankengeld müssen Sie nicht zurückzahlen.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung