Guten Morgen Rosi,
wenn Sie vom Arbeitsamt aufgefordert worden sind, die Rente zu beantragen, können Sie den Antrag leider nicht zurücknehmen, da Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt ist. Ggf. wäre dies nur mit Zustimmung des Arbeitsamtes möglich. Sofern aber der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist – dies wird ggf. noch von der Rentenversicherung geprüft – könnte auch eine volle Erwerbsminderungsrente als „Arbeitsmarktrente“ gezahlt werden. Ggf. wenden Sie sich auch an das Arbeitsamt, ob der Teilzeitarbeitsmarkt für Sie als verschlossen angesehen wird, und reichen Sie eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitsamtes bei der Rentenversicherung ein.