Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zurücknehmen.

von Rosi04.02.2022 | 18:43
247 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Habe heute meinen Bescheid für Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten. (Mußte ich wegen der Arbeitslosigkeit stellen) Da diese Rente sehr niedrig ist,weniger als das Arbeitslosengeld hier meine Frage:kann ich den Antrag zurück nehmen.Ich könnte in 1 Jahr und 4 Monaten ohne Abschlag ja in Rente gehen.Seit 3Monaten offiziellen Arbeitslos In meinen Beruf kann ich nicht mehr,da er vorwiegend stehend War.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Rosi,

wenn Sie vom Arbeitsamt aufgefordert worden sind, die Rente zu beantragen, können Sie den Antrag leider nicht zurücknehmen, da Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt ist. Ggf. wäre dies nur mit Zustimmung des Arbeitsamtes möglich. Sofern aber der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist – dies wird ggf. noch von der Rentenversicherung geprüft – könnte auch eine volle Erwerbsminderungsrente als „Arbeitsmarktrente“ gezahlt werden. Ggf. wenden Sie sich auch an das Arbeitsamt, ob der Teilzeitarbeitsmarkt für Sie als verschlossen angesehen wird, und reichen Sie eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitsamtes bei der Rentenversicherung ein.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Peter T.am 04.02.2022 | 19:09
Die 1. Frage ist, ob das AA oder die KK das Dispositionsrecht eingeschränkt hat und den Reha/Rentenantrag gefordert hat? Wenn ja, dann können Sie nicht in den Widerspruch gehen, ohne die Leistung zu verlieren. 2. Falls Sie nicht vermittelbar sind, könnte es eine Arbeitsmarkt Rente werden (wird volle EM gezahlt). 3. Sie wollen sicher eine ruhige Kugel schieben und nur das AlG1 nehmen, ohne bis zur Rente arbeiten gehen zu müssen. Aber sie bekommen die halbe EMR und können sich ja mit dem Restleistungsvermögen der Vermittlung zur Verfügung stellen, z. B. 5,5 Stunden. Dann müssten Sie eigentlich dafür dann AlG1 als Anteil erhalten. Aber das ist dann eher eine Frage für ein AA Forum...
Rosiam 04.02.2022 | 19:56
Danke für Antwort. Würde gerne noch Arbeiten gehen,habe mich den Arbeitsamt auch zur Verfügung gestellt.Hoffe auch das es noch klappt, nun mußte ich aber de Antrag stellen. (Arbeitsamt) Nun weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll.
Franzam 04.02.2022 | 20:29
[quote=382725 2. Falls Sie nicht vermittelbar sind, könnte es eine Arbeitsmarkt Rente werden (wird volle EM gezahlt).
Sofern es sich nicht um eine Teilweise EM-Rente aufgrund Berufsunfähigkeit handelt.
Peter T.am 04.02.2022 | 20:07
Das können Sie dann mit dem SB im AA klären, wie es für Sie am besten geht. Da wird hier schlecht jemand einen Rat geben können. Viel Erfolg.
Janaam 05.02.2022 | 11:09
Bei Teilerwerbsminderung kann man noch 3 bis ubter 6 Stunden arbeiten. Klar ist das niediger, als ALG1 insgesamt. Ich würde weiter für diese Zeit Arbeit suchen plus tEMR. Ich arbeite auch halbtags plus die tEMR.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026