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Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung/Hinzuverdienst?

von frankenmädel07.05.2018 | 19:00
307 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Nach einer Reha wurde mir empfohlen, von derzeit 36 Std Woche auf maximal 25 Std Woche (5 Std täglich) Arbeitszeit zu reduzieren. Antrag bei RV wurde am 28.11.17 gestellt. Nun soll ich das Formular Hinzuverdienst ausfüllen, auch mit Verdienst-Prognose für 2018. Gibt man hier noch den derzeitigen Verdienst (36 Std. Woche) oder aber schon den ca.-Verdienst für 25 Std-Woche an??, obwohl ich noch keinen endgültigen Rentenbescheid mit Zusage erhalten habe. Denn wenn ich nur noch max 25 Stunden wöchentlich arbeite, minimiert sich natürlich das Gehalt. Oder wird das von der RV ermittelt? Steh wahrscheinlich auf dem Schlauch, möchte jedoch keinen Fehler machen. Danke schon mal für Tipps :-)

2 Antworten

frankenmädelam 07.05.2018 | 19:23
Vielen Dank, dann weiß ich Bescheid :-)
W*lfgangam 07.05.2018 | 19:17
Hallo frankenmädel, natürlich den zu erwartenden Hinzuverdienst aus dem ganzen Jahr 2018. Dabei müssen Sie berücksichtigen, dass Sie ja schon einige Monate mit 36 Std. hinter sich haben und 'demnächst' auf 25 Std. umstellen wollen, also eine Mischkalkulation für das ganze Jahr. Wird zum 01.07.2019 rückschauend eh genau von der DRV abgerechnet und dann genau der bekannte Hinzuverdienst des abgelaufenen Jahres ins Verhältnis zur möglichen Teilrente gesetzt. Tipp: geben Sie etwas mehr an/1-2 T Euro drauf (Tarifanpassungen, und besonders Bonuszahlungen/Weihnachtsgeld im Blick), als zu wenig, so gibt es dann vielleicht noch eine kleine Nachzahlung statt Rückforderung der Rente. Gruß w.
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