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Experten-Antwort

Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

von Zenzi10.02.2023 | 19:51
401 Ansichten
5 Antworten
Hallo, ich würde eine Rente wegen verminderter Erwebsfähigkeit bekommen. Ich bitte um Hilfe und Beantwortung meiner Fragen: Wie lange wird diese bezahlt bzw. ist sie befristet? Oder ist dies bis zum eigentlichen Renteneintrittsalter? Darf ich ein Kleingewerbe eröffnen und für diese 3 Stunden im Kleingewerbe arbeiten? Wievielt darf ich dazu verdienen? Vielen Dank für die Hilfe schon im Voraus LG Zensi

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.02.2023 | 07:17

Hallo Zenzi,

über das bereits gesagt finden Sie hier weitere Informationen zum Thema:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Erwerbsminderungsrente/erwerbsminderungsrente_node.html#:~:text=Was%20ist%20die%20Erwerbsminderungsrente%3F,das%20Sie%20selbst%20noch%20erzielen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherun

4 Antworten

KSCam 10.02.2023 | 20:18
Die etwaige Befristung ersehen Sie aus dem Bescheid mit denen die Rente bewilligt wird - was heißt eigentlich "ich würde eine Rente bekommen"? Bei voller EM können Sie nur noch unter 3 Stunden täglich arbeiten, ob angestellt oder selbständig ist dabei egal. Seit 2023 liebt die Verdienstgrenze bei jährlich etwa 17.800€
Zenziam 10.02.2023 | 20:38
KSC schrieb

Die etwaige Befristung ersehen Sie aus dem Bescheid mit denen die Rente bewilligt wird - was heißt eigentlich "ich würde eine Rente bekommen"?

Bei voller EM können Sie nur noch unter 3 Stunden täglich arbeiten, ob angestellt oder selbständig ist dabei egal.

Seit 2023 liebt die Verdienstgrenze bei jährlich etwa 17.800€

Es ist ein Formular dabei, was ich ausfüllen lassen muss vom ehemaligen Arbeitgeber. Derzeit bin ich aber noch is auf weiteres krankgeschrieben und kann gar nicht arbeiten. Laut Gutachter kann ich über 3 Stunden arbeiten aber weniger als 6 Stunden. Es muss alles noch ausgefüllt werden, aber mich würde interessieren ob es bei verminderter Erwerbsminderung eine Befristung gibt oder ob diese bezahlt wird bis zum Renteneintrittsalter.
Gkgkfkam 10.02.2023 | 20:51
Wie schon erwähnt steht das in Ihrem Bescheid, sofern die Rente bewilligt wird. Von 1 Monat bis 3 Jahre bis unbefristet ist theoretisch alles möglich. Ob Sie eine Teilerwerbsminderungsrente oder eine volle EM Rente oder überhaupt irgendwas davon erhalten, ob Sie die gesundheitlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen ergibt sich auch aus dem Bescheid.
Schade am 10.02.2023 | 21:37
Man sollte das Fell des Bären erst verteilen wenn dieser erlegt ist. Heißt: erst mal abwarten wie über den Antrag entschieden wird….
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