Hallo Falko,
ich habe Ihnen was unter Ihrem Beitrag vom 21.07.2009 geschrieben.
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Hallo Falko,
ich habe Ihnen was unter Ihrem Beitrag vom 21.07.2009 geschrieben.
An einen "falko" (mit kleinem f) habe ich auf einen Beitrag vom 21.07.2009 unter dem Titel "2. Gutachten wird verlangt nach Verlängerungsantrag von auf 1 Jahr begrenzter, voller Erwerbsunfähig". Mehr kann ich als Vertreter der gesetzlichen Rentenversicherung zu diesem Thema nicht beitragen.
Hier nochmals der Beitrag:
Hallo Falko,
die Untersuchungen der Ärzte sollen feststellen, ob tatsächlich noch volle Erwerbsunfähigkeit besteht oder ob die Erwerbsfähigkeit durch eine Rehamaßnahme wiederherstellt werden kann. Oftmals sind für diese Feststellung mehrere Untersuchungen notwendig. Während den Untersuchungen sollten Sie die Ihnen gestellten Fragen ehrlich beantworten und alle, Ihrer Meinung nach, wichtigen Tatsachen darlegen. Daraufhin wird dann entschieden, ob in Ihrem Einzelfall die Erwerbsunfähigkeitsrente wei-tergezahlt werden kann oder ob eine Leistung zur Teilhabe (Reha) erfolgsversprechend scheint.
Sollten Sie den Termin der Begutachtung nicht wahrnehmen, könnte dies zur Folge haben, dass nach Aktenlage, d.h. auf Grundlage des ersten Gutachtens, entschieden wird und somit die Rente eventuell ganz entzogen werden könnte, wenn das erste Gutachten nicht zur Feststellung der Erwerbsunfähigkeit ausreicht.
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