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Experten-Antwort

Rente wegen voller Erwerbsminderung: Hinzuverdienst als Trainerin (also freiberuflich OHNE Gewerbeanmeldung) möglich?

von E. Rohr02.02.2017 | 16:18
1103 Ansichten
3 Antworten

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Ich bin Fitnesstrainerin, darf also freiberuflich ohne Anmeldung eines Gewerbes Stunden in Rechnung stellen (das ist eine Sonderregelung für lehrende Tätigkeiten). Ich hätte die Möglichkeit stundenweise 1h/Woche eine Trainingsstunde zu geben, allerdings möchte mich die Inhaberin nicht auf 450 EUR Basis anmelden, sondern ich soll ihr eine Rechnung stellen ( in meinem Fall eine Rechnung ohne Umsatzsteuer wegen der Sonderregelung für lehrende Tätigkeiten). In einer Broschüre habe ich gelesen, dass man nicht mehr als erwerbsunfähig gilt, wenn man selbsttändig arbeitet. Gilt das in meinem Fall auch?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den vorherigen Aussagen ist zuzustimmen.

Besondern anzumerken ist jedoch die Tatsache, dass jede Aufnahme einer Beschäftigung oder Tätigkeit dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen ist. Diese Verpflichtung ist dem Rentenbescheid unter "Mitwirkungspflichten" zu entnehmen.

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2 Antworten

W*lfgangam 02.02.2017 | 19:15
Hallo E. Rohr, gilt nur für die 'alten' Erwerbs_unfähigkeits_renten, die regelmäßig vor 2001 bewilligt worden sind. Die Rente wegen Erwerbsminderung kennt diese Beschränkung nicht mehr ...schauen Sie mal auf Ihre letzte Rentenanpassungsmitteilung 01.07.2016, welche Rente Sie bekommen. Wahrscheinlich - wie im Betreff genannt - eine Rente wegen Erwerbsminderung. Natürlich sind Sie bei beiden Rentenarten verpflichtet, der DRV eine entsprechende Mitteilung zu machen, auch wenn bei der Erwerbsminderungsrente die zulässigen Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden – allein die Aufnahme einer Beschäftigung/Tätigkeit als solche ist anzeigepflichtig. Gruß w.
Robam 03.02.2017 | 08:21
Ich hätte die Möglichkeit stundenweise 1h/Woche eine Trainingsstunde zu geben, allerdings möchte mich die Inhaberin nicht auf 450 EUR Basis anmelden, sondern ich soll ihr eine Rechnung stellen ( in meinem Fall eine Rechnung ohne Umsatzsteuer wegen der Sonderregelung für lehrende Tätigkeiten). Noch eine Ergänzung. Fitnesstrainer können auch abhängig beschäftigt sein. Es kommt darauf an, wie die Tätigkeit ausgestaltet ist. Was die Inhaberin möchte, ist dabei egal. Um bei einer Betriebsprüfung unliebsame Überraschungen zu vermeiden, sollte evtl. ein Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingsstelle durchgeführt werden.
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