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Experten-Antwort

Rente wegen voller Erwerbsminderung und Pflege eines Angehörigen

von Monika21.02.2020 | 22:25
151 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich beziehe seit 2009 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung die seit 2012 unbefristet bis zum Rentenalter gewährt wurde. Ab 1995 pflege ich meinen Ehemann Pflegestufe 1 heute Pflegegrad 2 . Damit erziele ich jährlich zusätzliche Entgeltpunkte. Nun zu meiner Frage: Muss ich einen separaten Antrag stellen um die jährlichen Entgeltpunkte zum 1.7. bei der Rentenanpassung mitzubekommen? Da seit 2012 ja keine neue Rentenberechnung gemacht wurde blieben bis heute die Entgeltpunkte unberücksichtigt. Danke für eine Antwort mit freundlichen Grüßen Monika

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Monika,

die Pflegekassen melden in der Regel 1x jährlich, dass Sie einer Pflegetätigkeit nachgehen. Diese Mitteilung wird im Versicherungsverlauf Ihres Rentenversicherungskontos festgehalten. Veränderungen (für die momentan bezogene ‚Erwerbsminderungsrente) können sich allerdings zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ergeben, wie Ihnen „Aufklärer“ bereits mitgeteilt hat.

Sie können aber gerne auch eine Rentenauskunft telefonisch oder schriftlich (online) bei der zuständigen DRV beantragen, aus der Sie dann erkennen können, dass die Pflegetätigkeit im Rentenversicherungskonto dokumentiert ist.

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3 Antworten

Aufkläreram 21.02.2020 | 22:49
Die zusätzlichen Entgeltpunkte aus Ihrer Pflege werden erst bei einer Altersrente berücksichtigt.
Monikaam 21.02.2020 | 23:01
Aufklärer, danke für die Antwort. Monika
W°lfgangam 24.02.2020 | 20:27
Hallo Monika, sofern Sie bereits das 63. Lbj. erreicht haben (oder bei GdB 50 auch 60+) sollten Sie sich in der nächsten Beratungsstelle informieren, ob schon eine vorgezogene Altersrente möglich ist und ob sich dann die Pflegetätigkeit schon jetzt /oder erst bei Erreichen der Regelaltersgrenze /oder erst danach (dann erst Stichtag 01.07. für jeweilige Rentenerhöhungen unter nur Zahlung einer 99%-Teilrente) auf Ihre Rentenhöhe auswirkt. Die Übersendung nur einer angeforderten Rentenauskunft hilft da wirklich keinen Deut weiter – ob die Pflegezeiten da drin/nicht drin sind, ist zwar 'spannend'/dient lediglich der Rechtssicherheit (ja, die Pflegekasse hat das ordnungsgemäß meinen Rentenkonto gemeldet), aber im Hinblick auf Ihre Frage (mehr Rente, ab wann?) völlig unbedeutend. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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