Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Rente wg. Arbeitslosigkeit

von Pittt15.10.2007 | 14:05
1099 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Bin 1949 geboren. Die Voraussetzungen § 237 wurden bis auf die 8/10 Jahre erfüllt.Wie wird Alg. 1 Bezug gewertet wenn ich dieses Jahr noch die 58 er Regelung unterschreibe?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

1) Die Voraussetzungen für die Altersrente wegen ALO sind abschleißend im § 237 SGB VI geregelt, der Ihnen bekannt ist.

Als 1949 geborener Versicherter können Sie indes diese Rente nur dann bereits ab 60 beanspruchen, wenn Sie einen sogen. Vertrauensschutztatbestand erfüllen, also entweder bereits vor 1/2004 eine ATZ Vereinbarung unterzeichnet haben oder am 01.01.2004 arbeitslos/beschäftigungslos waren bzw. danach gekündigt wurden. Darüber hinaus hätten Sie dann 18 % Abschlag zu berücksichtigen.

Ansonsten ist eine Inanspruchnahme - dieser Rente - erst ab 63 (mit 7,2 % Abschlag) möglich.

Für die 8/10 Belegung ist es unbeachtlich, ob Sie ALG "unter erleichterten Voraussetzungen" beziehen oder nicht. Pflichtbeiträge während Sozialleistungsbezug rechnen zu den erforderlichen 8 Jahren Pflichtbeiträgen.

Auch für die geförderten Voraussetzungen der 52 Wochen Arbeitslosigkeit nach einem Lebensalter von 58 ½ Jahren, rechnen Zeiten der Alo (mit Abgabe einer Erklärung nach § 428 SGB III) dazu.

2) Soweit dies für Zeiträume ausserhalb der sogen. Mutterschutzfristen gilt, wäre dies grundsätzlich möglich, zumal auch Beschäftigungszeiten während einer Kindererziehungszeit möglich sind (demnach auch die ALO imit Leistungsbezug in einer solchen Beschäftigung).

MfG

MfG

2 Antworten

Pittiam 15.10.2007 | 17:00
Stimmt die Aussage, dass ein gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld und Anerkennung von Versicherungszeiten wegen Kindererziehung ausgeschlossen sind? Teilzeitarbeit ist doch in Elternzeit auch möglich und führt zu höheren Entgeltpunkten in der Rentenversicherung.
Pitttam 16.10.2007 | 11:41
Vielen Dank
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026