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Rente wg. Arbeitslosigkeit

von pittt07.10.2009 | 16:52
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6 Antworten

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Guten Tag, Für obengen. Rentenart erfülle ich fasst alle Voraussetzungen. Bj.49,Vertrauensschutz usw. War nach einem Alter von 58,5 J. 28 Wochen Arbeitslos. Bin z Zt. Pflichtversichert. Zum Jahresende werde ich voraussichtlich wieder Arbeitsl.Wie lange muss ich dann Arbeitsl. sein um diese Rente bekommen zu können? Im Voraus vielen Dank.

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie schon richtig ausgeführt wurde, müssen Sie nach Vollendung des Lebensalters von 58 1/2 Jahren 52 Wochen arbeitslos sein. Ihre bisherige Arbeitslosigkeit von 28 Wochen zählt dabei mit. Es spielt keine Rolle, ob die Arbeitslosigkeit durchgehend oder unterbrochen vorliegt. Tatsächlich zählt Ihr Sachbearbeiter bei der Rentenversicherung die Tage der Arbeitslosigkeit (und nicht die Wochen). Waren Sie 364 Tage (= 52 Wochen) arbeitslos, dann ist diese Voraussetzung erfüllt.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Nur dann, wenn vor dem 01.01.2004 eine Kündigung ausgesprochen wurde, auch wenn das Arbeitsverhältnis danach erst aufgelöst wurde. Datum der Kündigung nachschauen.

4 Antworten

F U Nam 07.10.2009 | 18:23
Hallo pittt, sofern die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, müssen nach dem 58 1/2 Lebensjahr 52 Wochen echte Arbeitslosigkeit mit Meldung bei der Agentur für Arbeit vorliegen. Zeiten von Arbeitsunfähigkeit zählen hierbei nicht mit. Die Zeiten müssen auch nicht an einem Stück zurückgelegt sein. Ab dem Beginn des Monats in dem alle Voraussetzungen für die Altersrente nach Arbeitslosikeit erfüllt sind, kann die Rente gewährt werden. Es bietet sich hierbei an, zu prüfen, wenn die Leistungen der AfA höher sind, diese bis zum Schluß zu beziehen, damit die Abschläge wg. vorzeitigem Rentenbeginn geringer aus fallen, und weitere Pflichtbeitragszeiten dem Versicherungskonto gutgeschrieben werden. Antragstellung sollte ca. 3 Monate vorher erfolgen, damit alles reibungslos klappt.
Schadeam 08.10.2009 | 08:13
Somit fehlen ab Jahresbeginn 2010 noch 24 Wochen der Arbeitslosigkeit. Das heißt, dass Sie wenn Sie vom 01.01. bis 30.06. arbeitslos sind, ab 0.07.2010 in Rente gehen könnten.
Klausam 14.10.2009 | 16:14
Ich bin am 18.04.1949 geboren,und seit Oktober 2006 arbeitslos.Kann ich Altersrente wegen Arbeitslosigkeit beantragen ? MFG Klaus
pitttam 14.10.2009 | 16:44
in Stichworten ja wenn: am 1.1.2003. Arbeitslos oder Befristet oder Altersteilzeit 8von10 Jahren Pflichtbeiträge. 15 Jahre Wartezeit. §237 SGB6. Bei Rentenvers. beraten lassen. Gruß
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