Eine rechtsverbindliche Auskunft, ob evtl. Anspruch auf eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit besteht, kann aufgrund der gemachten Angaben nicht erfolgen. Für eine Rentenberatung ist die Angabe des genauen Geburtsdatums erforderlich. Außerdem kann nur im Versicherungskonto Ihrer Bekannten geprüft werden, ob sämtliche Versicherungszeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit usw. ordnungsgemäß im Versicherungsverlauf gespeichert sind und somit evtl. eine Rentenanspruch besteht. Ich empfehle deshalb eine persönliche Rentenberatung –für die Bekannte- bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. In der Beratungsstelle wird das Versicherungskonto geprüft bzw. es erfolgt eine rechtverbindliche Auskunft über einen evtl. Rentenanspruch.