Nach dem SGB XII erhält vor Erreichen des Regelrentenalters nur derjenige eine Grundsicherung, der nach den Kriterien der deutschen Rentenversicherung auf Dauer voll erwerbsgemindert ist. Regelmäßig werden die Rententräger für diese Prüfung durch die Grundsicherungsämter beauftragt.
Sollte ein Rentenanspruch möglich sein, würde der Rententräger Ihrer Mutter die Beantragung der Rente anbieten. Gerne kann sich Ihre Mutter aber auch direkt an den Rententräger wenden. Zumindest können Sie in einem Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle erfahren, wie der aktuelle Stand ist.
Auswirkungen auf die spätere Altersrente würde ich nicht erwarten. Eher den Vorteil, dass bereits jetzt eine Rente möglich wäre. Ob und in welcher Höhe ein Abschlag berechnet würde, scheint mir bei der Frage eher zweitrangig. Grundsätzlich hätte die Rente Vorrang gegenüber der Grundsicherung.