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Rente wg. Erwerbsminderung

von Stephanie16.09.2009 | 09:26
924 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, meine Mutter (59) erhält derzeit Sozialleistungen nach dem SGB XII (nach ärztl. Gutachten für arbeitsunfähig befunden, unter 3 Std. tgl.) und ihr wurde angeraten evtl. eine Rente wg. Erwerbsminderung zu beantragen. Ist das überhaupt möglich? Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, wirkt sich das in irgendeiner Form später auf die reguläre Altersrente aus (Kürzung etc.?)? Vielen Dank!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nach dem SGB XII erhält vor Erreichen des Regelrentenalters nur derjenige eine Grundsicherung, der nach den Kriterien der deutschen Rentenversicherung auf Dauer voll erwerbsgemindert ist. Regelmäßig werden die Rententräger für diese Prüfung durch die Grundsicherungsämter beauftragt.

Sollte ein Rentenanspruch möglich sein, würde der Rententräger Ihrer Mutter die Beantragung der Rente anbieten. Gerne kann sich Ihre Mutter aber auch direkt an den Rententräger wenden. Zumindest können Sie in einem Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle erfahren, wie der aktuelle Stand ist.

Auswirkungen auf die spätere Altersrente würde ich nicht erwarten. Eher den Vorteil, dass bereits jetzt eine Rente möglich wäre. Ob und in welcher Höhe ein Abschlag berechnet würde, scheint mir bei der Frage eher zweitrangig. Grundsätzlich hätte die Rente Vorrang gegenüber der Grundsicherung.

2 Antworten

-_-am 16.09.2009 | 09:45
KSCam 16.09.2009 | 19:38
Man braucht für die EM Rente 5 Beitragsjahre und muss in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre pflichtversichert gewesen sein. Ob das vorliegt, sollte leicht feststellbar sein durch einen Blick in die jährliche Renteninformation, bzw. den letzten Versicherungsverlauf, den eine 59 jährige haben sollte (zumindest wenn Sie in den letzten Jahren einigermaßen versichert war oder sich schon mal um das Thema Rente gekümmert hat). Und wenn man als 59 jährige eine (volle) EM Rente bekommt, wird diese i.d.R. bis zur Altersrente durchlaufen, heißt irgendwann Altersrente, wobei sich an den Zahlungen normalerweise nichts ändert. Mehr erklärt Ihnen jede Außenstelle der DRV - ein Beratungsgespräch erscheint mir mehr als angebracht.
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