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Experten-Antwort

Rente wg. vermd. Erwerbsfähigkeit - Freiwillig Beiträge zahlen?

von Max196424.11.2014 | 16:27
1190 Ansichten
3 Antworten

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Ich beziehe seit 2013 eine befristete Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Meines Wissens zählt die Zeit dieses Rentenbezuges als Anrechnungszeit. Macht es aus irgendwelche Gründen Sinn, ggf. freiwillige Beiträge in die Rentenkasse einzuzahlen? #

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.11.2014 | 08:22

Hallo Max1964,

den umfangreichen Ausführungen von „W*lfgang“ habe ich nichts hinzuzufügen. Lassen Sie sich am Besten individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten.

2 Antworten

W*lfgangam 24.11.2014 | 20:06
Hallo Max1964, kommt drauf an, würde der Fachmann sagen ;-) Da Sie vmtl. Jahrgang 1964 sind, sehe ich dafür aktuell keinen Bedarf. Ihre EM-Rente ist bis 60 hochgerechnet/Zurechnungszeit (ZZ) - freiwillige Beiträge müssten daher den bisherigen Wert der ZZ überschreiten, um überhaupt später mal einen 'Rentengewinn' abzuwerfen. Bei mittlerem Wert für die ZZ 'verbrennen' Sie bereits 500-600 EUR, ohne dass die überhaupt rentenerhöhend wirken, erst darüber hinaus könnte es zu (völlig unrentablen) Rentenzuwächsen kommen. Im Hinblick auf "45 Jahre"/abschlagsfreie Rente ab 65 reichen Mindestbeiträge ...wenn das mal später von Nutzen sein könnte. Mehr können Sie nur im direkten Kontakt mit einer Beratungsstelle erfahren anhand Ihrer persönlichen Rentenbiographie/dem zukünftigen/erwarteten/hypothetischem 'Rentenverlauf'. Gruß w.
Max1964 am 25.11.2014 | 17:32
Im Hinblick auf "45 Jahre"/abschlagsfreie Rente ab 65 reichen Mindestbeiträge ...wenn das mal später von Nutzen sein könnte.
vielen Dank. sehr kompetent! aber da ich auch noch schwerbehindert bin, nehme ich so oder so mit 62 die mit Abschlägen versehene Altersrente, sofern ichs erlebe und die Roten es nicht noch weiter verschlechtern... von euch erfahrungsgemäß nur noch schriftlich, also mit verbindlichen Nachweisen ;-)
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